Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1954) (54)

- 54 — Gral) 1 stellt vereinzelt da, 27,7 in vom nächsten Grab entfernt, ist in anderer Richtung gelagert, hat Steineinfassung und die Hände über dem Becken zusammengelegt. Aus all diesen ab- weichenden Umständen könnte sich die Meinung bilden, es handle sich 'allenfalls um ein Grab einer andern Kultur. Da jedoch eine andere Zeitbestimmung aus den vorliegenden Um- ständen keineswegs sich aufdrängt und da anderseits diese Um- stände wenn auch nicht bis jetzt in Eschen, anderweitig auch in Alamannengräbern getroffen werden, liegt es nahe, auch dies Grab als alamannisch gelten zu lassen. Das Grab musste leider aus hauteohnLschen Gründen abgetragen werden. Vgl. dazu Abb. 2. Grab 2: Männergrab, Grabtiefe 2 rn, Leiche von ungewöhnlich starkein Knochenhau, aber sonst normalen, allerdings eher grossen Körpermaßen, abschliessender Grabhügel mit Steinbe- satz 1,4 m über der Leiche. Beigaben: Sax und Messer, dreiteilige Gürtelgarnitur sil- bertauschiert und vier bronzene Knöpfe unverziert. Lagerung normal NW-SO, Abstand von Grab 1 27,7 m. Das Grab erscheint als besonders ausgezeichnet durch die rei- chen Beigaben und den steinbesetzten Grabhügel. Es zeichnete sich an der frischen Böschungswand im Querschnitt klar ab, überdies waren die abgebrochenen Unterschenkelknochen im Querschnitt deutlich anstehend. Das Grab musste also berg- . wärt« liegen und zum grössten Teil noch unberührt sein. E;- wurde deshalb sorgfältig abgedeckt, obwohl es ausser der Bau- linie lag. Die Leichengrube war breit, schalenförmig ausgehoben mit einer oberen Breite von 2 m, jedenfalls in der Absicht, die Leiche bequemer lagern zu können. Der Grabhügel war in der ganzen Breite von 2 m mit kleineren, rohen Steinen gewölbe- förmig dicht eingedeckt. Werner erwähnt solche Abdeckung zum Schutz gegen Grabraub. Dies kann in unserm Fall kaum zutreffen; denn die leichten Steine hätten sich ohne Schwierig- keit abtragen lassen, höchstens wäre eine Störung des Grabes dadurch auffälliger geworden. Es scheint also hier eher die Auszeichnung eines besseren Grabes andeuten zu wollen. Die Leiche lag leicht gegen die Talebene geneigt, was auch in an- dern Gräbern der Fall war. An der rechten Seite der Leiche
	        

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