Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1954) (54)

130 etwa 40 cm hoch eine Art Trockenmauerwerk mit mittelgrossen, rohen Steinen, nicht gerade sorgfältig, doch klar geschichtet und eben abgegrenzt. Eine Deckplatte war nicht vorhanden. Die strassen- wärtige Mauer lag nur noch unvollständig in der untersten Stein- lage vor. Grablänge 190 cm, Skelett 162 cm. Das Grab wurde wieder sorgfältig eingedeckt. Es ist zu bemerken, dass nebenan beim Haus- bau Nr. 273 ein Grab soll zum Vorschein gekommen, aber niclt weiter vermerkt worden sein. Ebenfalls von diesem Hausbau stam- men ein Anzahl prähistorischer Scherben, die vorerst römisch, dann aber doch eher älter angesetzt wurden. (Sammlung des Hist. Vereins und Fundbericht, Schaan No. 2). Unter Bezugnahme auf die er- wähnten früheren Funde an dieser Stelle und unter Voraussetzung, dass die damaligen Scherbenfunde mit dem damaligen Grab in Zu- sammenhang standen, dürfte es sich auch bei unserm Grab um eine späteisenzeitliohe Bestattung handeln. Es läge damit der interessante Hinweis vor, dass die prähistorische Siedlung von Schaan oberhalb der heutigen Dorfanlage gelegen hätte und grundsätzlich erst mit den römischen Anlagen tiefer angesetzt wurde. Vgl. Abb. A. Frommelt Grabfunde auf Gutenberg Im vergangenen Vorfrühling legten die Patres des Missions- hauses Guteniberg am Hang nordöstlich des Hauses ein kleineres Pflanzfeld an. Beim Umgraben stiessen die Brüder auf einen menschlichen Schädel, was sofort dem Hist. Verein gemeldet wurde. Bei genauerer Untersuchung konnten zwei noch ungestörte Gräber abgedeckt werden. Die Skelette lagen in normaler Strecklage, nord- süd, mit anliegenden Armen, in einer Tiefe von ca. 60 cm unter dem Rasen. Die eine Leiche lag etwas auf die linke Seite gedreht und ist so bestattet worden, weil irgendwelche Erdverschiebungen nicht festgestellt werden konnte. Es handelt sich um zwei Männergräber. Beigaben fehlen, hingegen waren die Leichen mit rohen, plattigen Steinen umstellt und lagen der Länge nach direkt anschliessend und das Fussende des einen Grabes vom Kopf des andern nur durch eine grössere Platte getrennt. Es handelt sich also offenbar um gleich- zeitige Beisetzung beider Leichen. Sargspuren waren nicht festzu-
	        

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