Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1954) (54)

- 76 - dem Brande) immer dunkel. Die vorhandenen Gitter waren daran kaum Schuld. Noch weniger anziehend dürfte der Aufenthalt in der anliegenden Folterkammer gewesen sein. Trotzdem dieser Raum, gleich der Dunkelkammer, bleigefasste Wabenfenster trug, war er doch lichter als ersterer. Der einzige etwas freundlichere Gegen- stand war eine Pritsche. Sichtlich unheimlich war der Anblick der Folter. Die erwähnten Gegenstände sahen wie zusammenlegbare, scharnierte Bilderrahmen aus. Zwischen dem rückwärtigen und for- deren Rahmen lag dann der Körper eingezwängt. Ob und wie diese Geständnispressen, so möchte man sie bezeichnen, wirklich ange- wandt wurden, dafür fehlt jede Ueberlieferung. An der Südseite des Gebäudes, in der Blickrichtung zur Kreuz- kapelle, ruhte in einer zierlichen Mauernische, gleichsam um anzu- deuten, dass man hier — also in den beherbergten Aemtern — Religion nicht als Privatsache behandelt, eine Madonnastatue2"). Am 30. Nov. 140227) kam zwischen dem Grafen Bischof Hart- mann und dem Grafen Albrecht v. Bludenz ein Vertrag zustande, in dem es in Pkt. 2 heisst: «Der Graf von Vaduz soll alljährlich, wie es bisher geschah, zwei Zivilgerichtstage halten am Eschnerberg und zwar im Mai und Herbst». Es muss sohin zu den Tagen, da auch «Amtmann und Landleute allgemeiniglich am Eschnerberg» zum «Bunde ob dem See» geschworen hatten26) — an welche Zeit des Burgensturmes, der Flammenzeichen entfesselten Freiheitsdranges, uns die jährlichen Höhenfeuer erinnern — das Gericht zu Rofen- berg bereits bestanden haben. Zwischen dieser Epoche und jener, da der Landammann und das Gericht am Eschnerberg die Leute aller Gemeinden nach Rofen- berg berief, um wegen der vom Grafen von Hohenenis verübten Gewalttätigkeiten Schritte zu unternehmen, lagen Jahrhunderte, die reichlich belastet waren mit Not und Elend, mit Klag und Plag, mit Zerwürf- und Bedrängnissen. Die zentrale Lage und die herrschaftlichen Höfe brachten es mit sich, dass Eschen seinerzeit als Hauptort des Eschnerberges (Siehe Bapt. Büchel H. J. 1926 S. 12) betrachtet wurde, weshalb es Ort des Gerichtes und der Landsgemeinde war.
	        

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