Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 99 — Steuer kam noch die ausserordentliche zur Bestreitung der Kontin- gentskosten. Der Fürst versprach, mit seinen Gütern dazu beizu- tragen.'' Manche Artikel des neuen Steuergesetzes, wie die kurze Fri6t, die in allen Belangen zur Durchführung des Gesetzes einberaumt war, die fast unmöglich zu erfüllende Steuerpflicht der Armen, die einschneidende Besteuerung der Gemeindegüter und der Alpen und die Höhe des jeweiligen Steuerfusses wurden von den Untertanen als besonders hart empfunden.38 Die Geistlichen gelangten in Bitt- gesuchen an den Fürsten,31' da der Klerus durch das Gesetz sehr be- nachteiligt wurde; er musste die Pfrundgüter so versteuern, als ob diese sein Eigentum gewesen wären.40 Doch das Gesuch der Geist- lichen vom 18. Sept. 1807 um Milderung der Härten fand kein Gehör. Die Abweisung wurde damit begründet, dass «eine dem gan- zen nachteilige Ausnahme nicht gestattet» werden könne, sollten die Priester für den Lebensunterhalt nichts mehr übrig haben, dann würde der Fürst «ad personam ex gratia» eine Gehaltszulage geben.41 Im Jahr 1809 schrieben die Geistlichen an Schuppler,- dass sie Steuern zahlen müssten, «die weder der Staatsbeamte noch der Ge- meindediener zu leisten hätte».42 Der Klerus musste sich, gemäss den josefinischen Anschauungen der Obrigkeit, ganz dem Staat unter- ordnen. Die übrigen Untertanen aber sahen die Besteuerung der kirchlichen Güter recht gerne; denn der arme Bauer glaubte da- durch seine Abgaben vermindern zu können.43 Überblickt man das neue Steuerwesen und trägt man den Umstän- den Rechnung, so kann manches Harte und fast Rücksichtslose da- 37. Art. XII. 38. HK. Wien L 2 — 4. 1. Gesuch, 24. Juni 1807. 39. LRA. SR. Fasz. Gl, ad 123/pol.. Gesuch. 30. Sept. 1807; HK. Wien L 2 — 14, 41. Gesuch, 1. Juli 1808. 40. LRA. SR., Fasz. G 1, Gesuch, 18. Sept. 1807; 1. c. Schreiben der Hof- kanzlei zur Pfrundbesteuerung, 1. Juli 1808; 1. c. Verordnung, 123/pol. 10. Okt. 1807. 11. I.. . .. Fasz. Gl, 123/pol., Schreiben der Hofkanzlei. 10. Okt. 1807. 42. I. <-., Fasz. S.r>, 90/pol.. Geistlichkeit an Schuppler, 5. Feb. 1809. 43. I. c. 293/pol.. Hofkanzlei an Schuppler, 26. Aug. 1809. Die Hofkanzlei be- richtete, die Untertanen sähen es gerne, wenn auch die Güter der Geist- lichen mit Steuern belegt würden; 1. c, ad 156/pol.. Bericht Schuppten, f.. April 1809.
	        

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