Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 97, — Steuer vor den Franzosenkriegen so gering, dass die Untertanen darum gestritten hätten, wie Menzinger berichtet, mehr zu zahlen, da jene, die grössere Summen erlegten, beim Rodfuhrwesen mehr verdienen durften. Die letzte Verbesserung am «Steueranschlag» wurde in der oberen Landschaft 1779, in der unteren 1743 vorge- nommen,21 «man ersieht daraus, wie wenig man sich aus der Steuer - gemacht hat», sagt Menzinger.2'2 Die Souveränität musste vom Fürstentum teuer bezahlt werden. Die von Napoleon geforderten Truppen83 wurden auf Grund eines Militärvertrages mit Nassau gegen entsprechende Bezahlung von Liechtenstein ausgelöst.24 Nach Artikel 26 der Rheinbundakte fiel das Recht der Besteuerung unter die Souveränitätsrechte.23 So musste eine Neuerung erwartet werden, zumal Menzinger vergebens die schweren Abgaben für das Kontingent nach dem alten Steuerfuss einzutreiben versuchte.20 Nach dem Vertrag vom Jahre 1614 zwischen der Herrschaft Schellenberg und Feldkirch war, für die Entrichtung der Steuer der Wohnort der Eigentümer des Bodens massgebend. Da nun die Öster- reicher in der Herrschaft Schellehberg Güter im Betrag von 40000 fl. besessen, die schellenbergischen"Untertanen aber nur solche im Be- trag von 4000 fl. in Österreich aufzuweisen hatten,' entstand für Liechtenstein ein empfindlicher Verlust an Steuern. Der Vertrag fiel durch die Bestimmungen des Artikels 34 der Rheinbundakte dahin.27 Desgleichen konnten die- Güter der Statthalterei Bendern. die ehemaligen Güter der Abteien St. Gallen, Ottobeuren und der Besitz des Klosters Pfäfers als ausländischer Besitz der Steuer un- terworfen werden. Damit waren die Wege geebnet, um nach dem haugewitz'sehen Prinzip der «gottgefälligen Gleichheit» das neue 21. Regesten GM., 161; HK. Wien L 2 — 4, 1, Bericht Menzingers, 11. Feh. 1805. 22. 1. c. 2.1. Aitmann, 8. 24. LRA. SR. Fasz., Cl, vom 17. Okt. 1806 und 12. März 1809. 25. Altmann, 6. 26. LRA. AR. Fasz. XVII 18, mehrere Schreiben Menzingers, 21. Okt. 1806; 5. Dez. 1806. 27. Altmann, 7 f. 7
	        

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