Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

88 — an tauglichen Lehrkräften im Laufe der Amtszeit Landvogt Schupp- lers hehoben worden und 1810 meldeten sich für eine ausgeschrie- bene Lehrstelle drei Bewerber.76 Der Obrigkeit verursachte die Errichtung eines Schulfonds in den einzelnen Gemeinden, der zur Entlohnung der dortigen Lehrer geschaffen wenden sollte, grosse Mühen. Balzers war die erste Gemeinde, die aus eigenen Mitteln einen Schulfonds aufzuweisen hatte. Sie verteilte Gemeindeboden unter die Bürger, und jeder Pächter musste eine Summe Geldes für Sohulzwecke entrichten. In Triesen wurde gegen die Anlegung' eines Schulfonds passiver Wider- stand geleistet. Doch konnten die meisten Gemeinden schon 1808 einen Fonds aufweisen, der fast immer durch Belastung des Ge- meindebodens entstanden war.77 Vor allem Landvogt Schuppler war für die soziale Besserstel- lung der Lehrer besorgt und plante die Errichtung eines Landes- schulfonds. Zu diesem Zweck griff er die Kapitalien frommer Stiftungen an. Die Verlockung, sich dieser ansehnlichen Summen im Namen des Fürsten zu bemächtigen, war zu gross, als dass der Land- vogt ihr hätte widerstehen können. Berechnung und Nützlichkeit war das Gesetz seines Handelns. Die Notwendigkeit des Fonds galt als Entschuldigung, die über Bedenken hinweg half. Der Endzweck des frommen Diebstahls war ja die Förderung der Bildung und die Schulung der Untertanen zu tugendhaften Bürgern. In Vor- arlberg hatte der alles bemutternde Staat die Verwaltung der Stif- tungsgelder übernommen.78 Ähnliches war im josefinischen Öster- reich geschehen.79 Das schlechte Beispiel diente dem Landvogt als aneifernde Rechtfertigung seines Vorgehens. Waren die Mittel zwei- felhaft, so war doch der Zweck gut. Ein Argument jagte so das andere. Am 1. Juli 1812 erliess der Landvogt folgende Anfrage an die Geistlichen des Fürstentums: Was für geistliehe Bruderschaften bestehen im Fürstentum Liechtenstein? Wieviel Vermögen besitzen sie? Mit welchen jährlichen Stiftungen und Verpflichtungen sind die 76. 1. c, 335/pol., 15. Sept. 1812; 389/pol., 16. Nov. 1812. 77. 1. c. AR. Fasz. XXIII 24, Schreiben der einzelnen Gemeindevorsteher. 1805 — 1808; Marxer, Schule, 151 f. 78. Hirn, 42 ff. 79. Winter, 242 ff., Grundsätze Josefs II., 141.
	        

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