Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 87 — Wichtig in diesem Schulplan ist die vollendete Zentralisation des Schulwesens. Daneben aber sind die grossen Befugnisse der Orts- geistlichen nicht ausser acht zu lassen. Auch in Österreich nahm die Entwicklung des Schulwesens unter Kaiser Franz (1804 —1835) einen für die Kirche günstigen Verlauf.71 Als methodische Neue- rung ist besonders der Klassenunterricht als vorteilhaft hervorzuhe- ben. Uber das Unterrichtsmaterial, wie etwa Bücher, geben die Quellen wenig Auskunft. Indessen bekunden die Akten die grosse Mühe, die sich die Obrigkeit in der Verwaltung der Schulen kosten Hess. c) Schulvcrwaltung Am meisten musste die Obrigkeit um die Erledigung der all- täglichen Schulfragen kämpfen, wie um die Anstellung von Lehrern, um deren Auskommen, um den Bau von Schulhäusern und um die Erfüllung der Schulgesetze. Die Kinder wurden ermahnt, fleissig in die Schule zu gehen, die Pfarrer verpflichtet, stets für die Schuh- besorgt zu sein,72 den Gemeinden wurde befohlen, einen Schulfonds anzulegen. Der Auswahl und Anstellung der Lehrer schenkten die Land- vögte eine besondere Aufmerksamkeit. Balzers stellte einen mit guten Zeugnissen versehenen Lehrer an, während der alte, ein «eisgrauer Mann», weichen musste. In Mauren hatte der Pfarrer zu un- tersuchen, ob der alte Lehrer nicht einer jüngeren Kraft Platz machen sollte.73 In Triesenberg dachte man schon 1805 an die An- stellung eines neuen Lehrers,74 während die Gemeinde Balzers durch die minderwertigen moralischen Qualitäten eines neuen Lehrers in Verlegenheit geriet.73 Anderseits aber war der anfängliche Maugel 71. Staatswörterbuch IV., 830. 72. LRA. AR. Fasz. G 1, Landvogt an die Geistlichen des Ueterlandes, 23. März 1810. 73. LRA. AR. Fasz. XXIII 24, Menzinger an den Pfarrer von Mauren, 6. Nov. 1807; 1. c, SR. Fasz. Sl, 131/pol., Protokoll, 14. Dez. 1808; vgl. Marxer, Schule, 150. 74. LRA. AR. Fasz. XXIII 24, Aktum, 26. Nov. 1805. 75. 1. c, SR. Fasz. Sl, verschiedene Akten, 1808.
	        

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