Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 86 — Sonntagsschule 1. Die Sonntagsschule wird von Jünglingen und Mädchen im Alter von 12 bis 20 Jahren besucht. Alle Sonntage wird zwei Stunden Wiederholungsuntericht gegeben. 2. Die Mädchen und Knaben besuchen abwechslungsweise die Sonntagsschule. Schulbesuch Die Schule muss von allen Kindern vom 7. bis zum 12. voll- endeten Altersjahr besucht werden. Der Lehrer bat Absenzlisten zu führen, die alle Monate dem Pfarrer übergeben werden müssen, der sie an das Oberamt weiterleitet. Schulaufsicht 1. Höchste Inspektion steht dem Oberamte zu. 2. Die untergeordnete Aufsicht wird dem jeweiligen Ortspfarrer übertragen, der die Lehrer beaufsichtigt und den Unterricht kontrolliert. Dem Pfarrer fällt auch die Stundeneinteilung zu; ihm wird die Verwaltung der Schule in der Gemeinde überlassen: er muss die Buchhaltung führen, Namenlisten aufstellen, Prü- fungen veranstalten usw. Lehrmethode Die Normalschule besteht aus drei Klassen je nach Alter und Fähigkeit. Der Unterricht wird klassenweise erteilt. Schulzücht Besonderer Wert wird auf die Bildung des Gehorsams gelegt; als weitere Bildungsideale werden angeführt: Die Liebe zur Ord- nung, die Übung des Willens, die Pflege der Reinlichkeit, das Stre- ben nach Wahrhaftigkeit, die Veredlung des Gefühls, die Erziehung zur Schamhaftigkeit und höflichen Gefälligkeit.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.