Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 85 — I.ehrgegenstände 1. «Die Religion und derselben Geschichte nebst Sittenlehre, dem Katechismus und dem Lesebuch.» 2. «Das Lesen, Buchstabieren, Lesen gedruckter und geschriebener Sachen, die Kurrentschrift, von der Rechenkunst, die fünf Spezies.» Die Winterschule 1. Sie dauert von Martini bis Georgi. 2. Ausser Sonn- und Feiertagen wird alle Tage Schule gehalten. 3. Am Dienstag und Donnerstag ist nachmittags Vakanz, jedoch nur dort, wo die Sonn- und Feiertagsschule eingeführt ist. Be- steht aber in einem Dorfe keine Sonn- und Feiertagsschule, so ist in jeder Woche nur der Donnerstag schulfrei. 4. Fällt unter die Woche ein gebotener Feiertag, so -wird an einem der obigen Vakanztage, der dem Feiertag am nächsten ist, Schule gehalten. Am Namenstag des Fürsten und der Fürstin ist schul- frei; am Namensfeste des Landvogtes und des Schulinspektors kann der Ortspfarrer Vakanz geben. 5. Die Schüler sollen sich um V2 8 Uhr versammeln, dann mögen sie in Begleitung des Lehrers in die Kirche gehen. Der Unterricht beginnt um 8 Uhr, nachmittags dauert er von 1 bis 3 Uhr. Die Sommerschule 1. Sie dauert von Georgi bis Martini. 2. Es wird dreimal in der Woche Schule gehalten: Montag, Mitt- woch, Freitag. 3. Die Schüler der 3. Kl. sammeln sich um 6 Uhr in der Schule, gehen dann in Begleitung des Lehrers in die Kirche, und um V2 7 Uhr beginnt der Unterricht, der bis V2 9 Uhr dauert. 4. Die Schüler der 1. und 2. Klasse kommen alsdann in die Schule. Ihr Unterricht dauert von 9 bis 11 Uhr. 5. Zur Zeit der Heuernte sind 14 Tage Vakanz einzuschieben, da- mit die Kinder den «Eltern helfen können». 6 *
	        

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