Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 81 — Vorbild entspringen, ohne dass man sich um den näheren Inhalt des Begriffes gekümmert hätte: für Hauptschulen war ein erwei- terter Lehrplan mit Latein, Geographie, Geschichte und Geometrie usw.49 erforderlich, was in der «Hauptschule Vaduz» nicht einmal geplant war. So finden wir in den Anfängen der liechtensteinischen Schulen überall ein krampfhaftes Bemühen, es dem österreichischen Vorbild gleich zu tun.50 Mit den erwähnten Formen wurde auch der ideelle Gehalt über- nommen mit all den josefinischen Ideen. Man trat auf Tradition und' Eigenrechte, als ob es gegolten hätte, Unkraut in den Boden zu stampfen. Schuppler wollte «Einheit und Gleichheit» im Schulwesen erzwingen.51 Gerne betonte Kaiser Josef, dass es «jedes Bürgers wichtigste Pflicht» sei, «für den Staatsdienst tauglich zu werden».52 Die liechtensteinische Obrigkeit strebte nach gleichen Zielen: im Fürstentum wurde die «.Bildung des Gehorsams» in erster Linie des- halb geboten, damit die Kinder zu tüchtigen Untertanen des Staates erzogen würden.53 In der «Musterschule Vaduz» unternahm man einen ersten Versuch, das österreichische Vorbild zu verwirklichen. b) Schulgesetz und Schulplan Menzinger wollte die Schule in Abhängigkeit vom Oberamle bringen. Selbst den Geistlichen durfte nach der Meinung des Land- vogtes nicht zu viel Einfluss gewährt werden. Hingegen waren die finanziellen Schwierigkeiten zur Errichtung von Schulen unter der Aufsicht des Oberamtes sehr gross. Deshalb suchte der Landvogt, wenigstens eine den Wünschen des Oberamtes entsprechende Schule in Vaduz zu eröffnen. Den Nachbarschaften sollte dadurch das Bei- spiel eines ordentlichen Schulbetriebes gegeben werden. Weiter vor- an kam die Obrigkeit in ihren Bemühungen um das Schulwesen 49. Staatswörterbuch IV, 829. 50. LRA. AR. Fasz. XXIII 24, Bericht Menzingers, 16. April 1793. Schon 1793 schrieb der Landvogt au die Hofkanzlei, in Anlehnung an das österrei- chische Vorbild, dass wenigstens der Hauptort eine vom Oberamt abhängige Schule bekommen sollte. 51. LRA. SR. Fasz. S 1, Schulplan Schlipplers; Marxer, Schule, 152 ff. 52. Hantsch II, 241. 53. LRA. SR. Fasz. S 1, Schulplan Schupplers. 6
	        

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