Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 69 — Solothurri interniert.-70 Nach seiner Befreiung verordnete er 1810, folgende Tage seien ab Feiertage zu halten: Neujahr, Drei-König, Maria-Lichtmess, Josef, Maria-Verkündigung, .Ostermontag, Auf- fahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Johann der Täufer, Peter und Paul und das Andenken der übrigen hl. Apostel, Maria Himmelfahrt, Maria Geburt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Weihnachten, Ste- phanstag, Luzius nebst dem Patron des jeweiligen Pfarrortes. Hin- gegen bestand an über zehn bisher noch gebotenen Feiertagen nur mehr die Pflicht, die hl. Messe zu hören, während jede Arbeit er- laubt war.71 Damit war wohl ein Schritt zur Verminderung der Feiertage getan. Aber für den Landvogt musste es ärgerlich gewe- sen sein, wenn einige Halibfeiertage ohne Arbeit zugebracht wurden7-2 und ein Ausfall an Verdienst entstand; denn dem Josefiner war das materielle Glück der Untertanen Staatszweck. Schuppler gelangte deshalb 1815 erneut an den Bischof von Chur mit der Bitte, auch die Halbfeiertage abzuschaffen.73 Dem entsprach der Bischof.74 Moralisierend überwachte die Obrigkeit die öffentliche Ord- nung. Der Landvogt griff auf Klagen der Geistlichen energisch gegen herumschwärmende Nachtbuben ein und verbot das «Ausschällen» (eine Art Katzenmusik, mit «Plump-Schällen», die unter Pfeifen und Lärm nachts geschwungen wurden, wenn eine entlaufene Frau wieder zu ihrem Mann zurückgekehrt war.) Desgleichen ging Schuppler gegen den Einkauf vor, (ein nächtliches Trinkgelage le- diger Burschen, das von einem auswärtigen Freier, der eine Dorf- schöne heiraten wollte, den ortsansässigen Jünglingen verabreicht werden musste.)75 Auch um die Beerdigungsvorschriften kümmerte sich die Ob- rigkeit und erliess 1798 eine «für die Menschheit so nothwendige Verfügung», wonach die Toten erst 48 Stunden nach ihrem Ableben beerdigt werden durften.76 70. Mayer, 588 f.; His, 427, Anmerkung 260. 7). LRA. SR. Fasz. P 1, ad 37/pol., Schreiben des Bischofs 23. Jan. 1810. 72. LBS; Nr. 7/44. 73. LRA. SR. Fasz. P 1, 7/pol., Schuppler an den Bischof, 20. Jan. 1815. 74. 1. c, ad 7/pol„ Bischof an Schuppler, 31. Jan. 1815. 75. 1. c, Verschiedene Akten, Pfarrer v. Balzers an Schuppler. 76. 1. c. AR. Fasz. XXIII 24, Verordnung, 15. Dez. 1789. 5 *
	        

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