Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 68 — sten aber, nicht alle Feiertage zu beseitigen, sondern hur jene, die von den Gemeinden selbst gewählt worden waren, so: Agatha, Osterdienstag, Pfingstdienstag, Magdalena usw. Es handelte sich dabei um 13 bis 15 Feiertage;62 die übrigen, wie sämtliche Festtage des Herrn und der heiligen Jungfrau Maria und jene der heiligen Apostel, sollten nebst einigen andern Festtagen belassen werden. Der Bischof wäre an sich nicht gegen eine Herabsetzung der Feier- tage im Sinne des päpstlichen Breves gewesen. Er empfahl jedoch dem Fürsten, dem Wunsch der Geistlichen und der Landammänner nachzukommen.63 Fürst Alois gab nach und hob die Feiertage auf, «welche die Gemeinden sich selbst gewählt und gemacht haben».64 Anders wurde es, nachdem Fürst Johann und sein Landvogt Josef Schuppler" die Regierung des Fürstentums übernommen hatten. Schon Georg Hauer bekam anlässiich seiner Inspektion des Fürsten- tums den Eindruck, es habe in Liechtenstein zu viele Geistliche, die ihre Beschäftigung in den zahlreichen Feiertagen suchen müssten, sowie «in Prozessionen und derley Gaukeleyen».65 Die Dienstin- struktionen schrieben dem Landvogt deshalb vor, für die Einschrän- kung der Feiertage zu wirken.66 Schuppler wartete nicht lange mit der Erfüllung. des Auftrages. In einem Schreiben an den Bischof von Ghur,suchte der Landvogt 1809 um die Abschaffung verschie- dener Feiertage nach, was ihm umso leichter fiel, als «das Ländchen ringsherum das Einzige sei», welches noch so viele Feiertage halte.67 Der Bischof versicherte dem Landvogt, anfangs des nächsten Jahres dem Wunsohe nachzukommen.68 Doch Schuppler musste warten.69 Bischof Karl Rudolf wurde wegen angeblichen Umtrieben gegen Bayern und Frankreich durch den Landammann der Schweiz in 62. Das Einschreiben der Geistlichen lautet auf den 12. Febr. 1802, das der Landammänner auf den 13. Febr. 1802. 63. HK. Wien L 2 — 1, 19, Bischof an den Fürsten, 14. Mai 1802. 64. LRA. AR. Fasz. XXIII 24 Matr. 4, Schreiben der Hofkanzlei, 8. Mai 1802. 65. BH. HK. Wien (1808) L 2 —4«, 41. 66. Art. VII, DI. 205. 67; LRA. SR. Fasz. P 1* 245/pol., Schuppler an den Bischof, 12. April 1809. 68. 1. c, 290/pol.,'Bischof an Schuppler, 30. Mai 1809. 69. 1. c, Schreiben des Officiums, 9. Dez. 1809, das bischöfliche Officium ant- wortete, der Bischof -sei abwesend.
	        

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