Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

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- 'blieb beim Entscheid Napoleons. Die Gunsterweisungen des franzö- sischen Kaisers gegenüber dem Fürsten von Liechtenstein' erregten in Deutschland grosses Aufsehen.20 AHein das Ansehen des Fürsten Johann Liechtenstein Hess das Land den Sturm der Mediatisierung überdauern. Zum Gesandten Liechtensteins beim Rheinbund wurde Schmitz Grollenburg ernannt,21 der auf Einladung des Fürstprimas des Rheinbundes dem Landvogt sogleich empfahl, die glorreichen Siege der französischen Heere in allen Kirchen durch ein Lobamt und Te Deum zu feiern,22 was am 12. Nov. 1806 in Vaduz geschah.1'' Die durch die Rheinbundakte erlangte Souveränität24 wurde in Liechtenstein ohne Feier, in toter Stille und banger Erwartung des Künftigen hingenommen, obwohl im Fürstentum eine kontinuier- liche Entwicklung schon seit dem Absolutismus zur Souveränität hingeführt hätte. Dem Inhalt nach wurden die Souveränitätsrechte in den Rhein- bundakten wie folgt umschrieben:25 «Les droits de ?o.tiverainete sont ceux de legislation,28 de Jurisdiction supreme,*7 de haute police,28 de conscription militaire29 ou de recrutement et d'impot.»30 Im Verein mit der Selbständigkeit wurden den Rheinbund- fürsten auch Verpflichtungen gegenüber dem französischen Protek- tor auferlegt;31 dennoch ist die ausschliessliche Fähigkeit rechtlicher Selbstbestimmung als ein Wesensmerkmal der Souveränität in jener 20. Criste, 102. 21. Vgl. Winkopp, Heft 1, 54. 22. LRA. AR. Fasz. XVIII 18, Gesandter an den Landvogt, 6. Nov. 1806. Die Einladung ging auf Napoleon zurück; vgl. Correspondance, Tome XIII, 540. 23. Notiz im «Schwäbischen Merkur», 28. Nov. 1806, Exemplar im LRA. 24. Altmann, 6; Jellinek, 435 ff., 448, 481, 502 ff., über den Begriff der Souve- ränität; einige dem Rheinband zugehörende Staaten wurden schon durch den Frieden von Pressburg souverän.' 25. Altmann, 6. 26. Winkopp, Heft 10, 71. 27. 1. c, 72. 28. 1. c, 73. 29. 1. c, 73 f. 30. 1. c, 74. 31. Le Für, 95; Altmann, 8. Die Rheinbundstaaten mussten im Kriegsfall 63'0OÖ Mann stellen. <• *
	        

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