Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

- 52 — Fürsten des Rheinbundes grössere Rücksichten entgegenbringe als Johann Liechtenstein, und dass er ihn lieber unter seinen Generalen als unter seinen Feinden wissen wollte.8 Wenn er ihn einmal «une tete d'alouette» nannte,9 so schätzte er doch seine Tapferkeit sehr und sah in ihm einen der wütendsten Gegner.10 Fürst Johann drückte sein Missfallen gegenüber dem Rheinbund nicht nur durch die Ver- weigerung der Unterschrift unter die Erklärung vom 1. August 1806 aus, sondern er machte noch Gebrauch von Artikel 7 der Rhein- bundakte11 und übergab formell die Regierung des Fürstentums am 27. Sept. 1806 seinem drei-Jahre alten Sohn Karl.12 Die fürstliche Hofkanzlei begründete diesen Schritt damit, dass der Fürst, der in österreichisch-kaiserlichen Kriegsdiensten stehe, «die von des fran- zösischen Kaisers und Königs Majestät zugedachte Ehr nicht für seine Person annehmen könne».13 Der genannte Artikel der Rhein- bundakte verbot überdies Dienste an andern Höfen.14 Praktisch än- derte der Rücktritt wenig,15 da «während der Minderjährigkeit dero Herrn Sohnes die Vormundschaft und Vertretung derselben» von Fürst Johann geführt wurde.16 Nach dem Zerfall des Rhein- bundes fiel die Vormundschaft dahin. Anderen gegenüber soll Jo- hann I. erklärt haben, er hätte seinen dreijährigen Sohn mit der Regentschaft betraut, weil dieser am spätesten dazukomme, die Waffen für Napoleon zu ergreifen.17 Die ganze Angelegenheit wurde von Talleyrand Napoleon unterbreitet, der das Gesuch genehmigte18 und zugleich befahl, alles dem Bundestag des Rheinbundes vorzu- legen; doch die Bundesversammlung trat nie zusammen,19 und es 8. 1.- c, 102. 9. Krones, 149, Anmerkung. 10. Briefe Napoleons I. 3. Aufl., Stuttgart 1910, III, 26. 11. Altmann, 2 f. 12. Falke, 337; Criste, 102. 13. LRA. SR. Fasz. C 1, Hofkanzlei an den Landvogt, 21. Okt. 1806. 14. Altmann, 2, . . . «et ne pourront consequemment prendre du Service d'aucun genre ...» 15. In der Maur, Johann,' 171. 16. LRA. SR. Fasz. C 1, Hofkanzlei an den Landvogt, 21. Okt. 1806. 17. Criste, 102 f. 18. Winkopp, Heft 4 — 6, 411. «Sa Mayeste ne voit rien, qui ne soit conforme aux stipulations du traite de la confederation . . . », Note Bachers. . 19. Zachariä, 157, Anmerkung; Le Für, 93 ff.
	        

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