Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 49 — 3. Die Dienstinstruktionen vom 7. Oktober 1808. Im Fürstentum vermochten die Ereignisse seit dem Frieden von Pressburg (22. Dez. 1805) nur eine gedrückte Stimmung zu erzeugen. Der alte Menzinger schrieb an die Hofkanzlei in Wien von beunru- higenden Nachrichten, die zufolge des Friedens von Pressburg im Fürstentum umgingen.140 Die Geistlichkeit und die Gemeindevor- steher sandten, von Angst erfüllt, eine Huldigungsschrift an den Fürsten in Wien, worin sie «Gehorsam, Liebe und Untertänigkeit» feierlichst gelobten. Schlaglichtartig beleuchtet der kurzatmige Satz im genannten Schreiben die Stimmung der Bewohner: «Wir fürch- ten —- ahnen zwar — aber hoffen doch . . j»141 Fürst Johann be- ruhigte zwar seine Untertanen und sprach die Hoffnung aus, dass die alten Gerechtsame unangetastet bleiben möchten.*42 In den Kirchen wurden Gottesdienste gehalten, um aus dem «Wirrwar der Schicksale» gut herausgeführt zu werden.143 Bei der Übernahme seines Amtes erhielt der junge Landvogt Josef Schuppler ,von seinen Vorgesetzten genaueste Dienstinstruk- tionen,144 die sich zum grössten Teil auf den erwähnten Bericht Georg Hauers stützten. Durch Artikel 1 der Instruktionen wurde die Landammannverfassung und «derley hergebrachte Gewohnhei- ten» abgeschafft und zudem wurden Vorschläge zur wirtschaftlichen Reform unterbreitet, sowie Hinweise zur Umgestaltung der politi- schen Verhältnisse gegeben. Bei eingehender Betrachtung der Dienstinstruktionen ergibt sich, dass das ganze Fürstentum als ein Objekt des obrigkeitlichen Willens angesehen wurde nach dem Grundsatz: Regis voluntas su- prema lex.145 Die staatliche Macht und das öffentliche Recht waren 140. HK. Wien L 2 —14, 29, Bericht Menzingers, 9. Januar 1806. 141. 1. c, Huldigungsschreiben, 29. Juni'1806. 142. Hirn, 12, 19. Eine überraschend gleichläutende Erklärung gab der bayrische König seinen neuen Untertanen im nahen Vorarlberg; HK. Wien L 2 — 12, ^ 30, Schreiben der Hofkanzlei, 12. Juni. 1806. 143. LRA. AR. Fasz. I. Matr. 37, Schreiben einiger Geistlichen an Menzinger, 10. Juli 1806; HK. Wien L 2 — 14, 30, Menzinger an den Fürsten, 1. Juli 1806. 144. LRA. SR. Fasz. Gl, Dienstinstruktionen, 7. Okt. 1808; teilweise abgedruckt, DI. 203 ff. 145. HK. Wien L 2 — 14, 1, Gutachten, 18. Nov. 1806.
	        

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