Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

- 47 — Zweifellos wäre der alte Landvogt nach seiner 20jährigen Dienst- zeit den gesteigerten Anforderungen, die an seinen Nachfolger ge- stellt wurden, nicht mehr gewachsen gewesen. Im April des folgen- den Jahres starb er in Feldkirch im Alter von 69 Jahren.125 Die Hofkanzlei schlug dem Fürsten für die Stelle des Landvog- tes drei der tüchtigsten Beamten vor: Den Rabensberger Justitiar Höss,,126 den Sternberger Justitiär Schmid,127 sowie den Lands- kroner128 Rentmeister und Justitiär Josef Schuppler. Den letzten empfahlen die leitenden Hofkanzlisten ganz besonders, indem sie seine «Kenntnisse, Macht und Kraft» rühmten, und nach ihrer Meinung war er der geeignetste Mann, die «schlummernde Bewerb- samkeit» in Liechtenstein zu wecken. Fürst Johann setzte am 7. Sept. 1808 hinzu: «Mit allem einverstanden.»129 Schuppler sträubte sich anfänglich gegen den fürstlichen Be- fehl, weil er nicht gerne so weit von der Heimat wegzog, aber am 8. Nov. wurde er vereidigt. Mit etwas Verspätung traf der erst 32jährige Böhme im Fürstentum Liechtenstein ein,130 um nach böhmisch-österreichischen Vorbildern die Befehle der Obrigkeit zu verwirklichen.131 Schuppler handelte gemäss den Dienstinstruktio- nen und unter dem Einfluss spätabsolutistischer Ideen.132 Nach jose- finischen Prinzipien musste er erbarmungslos eine homogene Staats- einheit erzwingen.133 Ein Rationalismus, der an Hobbes erinnert, Verständnislosigkeit für altes Herkommen, Überschätzung der Ver- nunft, ein unerbittliches Abwägen der Dinge auf ihre Nützlichkeit, aufdringliche Sorge um das rein Materielle134 sind einige Kriterien, die Schupplers geistige Haltung als josefinisch zu bezeichnet nrlau- 125. Menzinger, 35. 126. Kratzet, 278 ff., Rabensberg liegt in Niederösterreich. 127. 1. o.. 300 ff., Sternberg liegt in Mähren. 128. 1. c, 247 ff. Das Gut Landskron liegt in Böhmen und kam 1588 in den Besitz derer von Liechtenstein. 129. HK. Wien L 2 — 14, 18, Vortrag der Hofkanzlei. 7. Sept. 1808. 130. LRA. SR. Fasz. B 2, Reisekosten Schupplers. 131. 1. r.. Fasz. L 6, Bericht Schupplers, um 1817. Vom Jahre 1809 ab wurde die Verfassung nach den Regierungs-Grnndsätzen der österreichischen Erbländer eingeführt. 132. Vgl. Schnabel I, 158 f. 133. BH. HK. Wien (1808) L 2 — 14, 41. 134. Vgl. Hantsch II, 219 ff.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.