43 - Diese Vorgange, fern der Grenzen Liechtensteins, wurden fü? das Fürstentum von grosser Bedeutung. Liechtenstein befand sich ohne eigenes Zutun, zu seiner eigenen Überraschung, unter den Rheinbundstaaten. Das deutsche Reich, dem Liechtenstein als Mit- glied des schwäbischen Bundes angehört halte, bestand nicht mehr. Die alte Verfassung schien aufs äussersle gefährdet. Es gab keinen Schutz des Reiches mehr. Das Land wurde in den Wirbel des Weltgeschehens hineingerissen. 2. Vorbereitungen zum Umsturz Die Pflichten, die mit der Zugehörigkeit Liechtensteins zum Rheinbund zusammenhingen, bedingten die Abschaffung der alten Verfassung. Liechtenstein musste für Napoleon ein Kontingent von 40 Mann stellen.101 welches nach der üblichen Berechnung für die Einwohnerzahl Liechtensteins viel zu hoch war: denn das Fürsten- tum zählte nicht 6050 Seelen,102 wie damals angenommen wurde, sondern bloss 5002.,(w So kam es, das« Liechtenstein, da auf 155 Einwohner ein Mann gestellt werden musste,104 etwa acht Soldaten zuviel unterhielt. Die Auslagen für das Kontingent erforderten eine stärkere Inanspruchnahme der Steuerkraft und die Zentralisierung der Verwaltung, damit kam der Stein ins Rollen: Hofrat Georg Hauer inspizierte das Fürstentum, der alte Landvogt wurde entlassen. Schuppler kam, ihm wurden Dienstinstrnktionen erteilt, die das alte Herkommen völlig beseitigten. An der Spitze der Verwaltung aller fürstlichen Güter standen in der Hofkanzlei des Fürsten in Wien zwei junge Hofräte namens Walberg und Georg Hauer.1"3 Sie waren überzeugt, dass im Fürsten- tuni die Verfassung einer durchgreifenden Reform bedürfe: deshalb wurde Georg Hauer vom Fürsten beauftragt, die Verhältnisse in Liechtenstein zu untersuchen und wirksame Vorschläge zur Reform 101. LRA. SR. Fasz. C 1. Hofkanzlei an das Oberamt. 21. Okt. 1806. 102. Winkopp, Heft 7, 95. 103. Winkopp, Heft 4—6, 412; Pölitz, 381 f. 104. Winkopp, Heft 7. 95. 105. Falke, 331.