Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

- 42 - ern, Württemberg und Baden, jeglichem Reichsrechte Hahn spre- chend, die Souveränität an.91 Napoleon fand in Deutschland zur Ver- wirklichung seiner Pläne bereitwillige Helfer, an deren Spitze Karl Th. Dalberg.92 Zu Beginn des Jahres 1806 verbreitete sich die Mel- dung, eine neue Mediatisierung sei im Werden; die Gesandten vieler deutscher Fürsten eilten nach Paris, wo sie in aller Deutlichkeit ihre hilflose Lage erfahren mussten.93 Ohne dass sich Napoleon auf nä- here Verhandlungen eingelassen hätte, mussten die Gesandten einer Anzahl deutscher Fürsten auf das Datum vom 12. Juli 1806 die ihnen vorgelegten Rheinhundakte unterzeichnen, und viele der Ge- sandten, die den Vertrag unterschrieben, konnten ihn vorher nicht einmal lesen,94 sondern mussten sich mit einer summarischen Auf- klärung zufrieden geben. Damit war der Rheinbund geschaffen. Artikel 11 der Rheinbundakte sah ein Fundamentalstatut vor;95 trotz der Bemühungen Dalbergs um dieses Dokument, berücksich- tigte der mächtige Protektor des Rheinbundes, wie sich Napoleon nannte, diesen Artikel der Rheinbuudakte nicht.96 Die vagen und den Stempel der Eilfertigkeit tragenden Rheinbundakte mussten genügen: Napoleons Verfügungsgewalt innerhalb der «Föderation des Souverains du Rhin»9' war damit nur weniger umrissen und dehn- bar.98 In einer Note vom ersten August 1806 sagten sich die Rhein- buudfiirsten in aller Form vom Reichsverbande los.99 Das Reich wurde zur blossen Farce, und am 6. August legte Kaiser Franz die Kaiserkrone des alten deutschen Reiches nieder.100 91. Zachariä. 150 f. 92. Bitterauf, 259 f.; Bastgen. besonders 153 und 241 ff.; Perthes, 355 ff.: Schröder, 981 ff. 93.. Treitschke, 231 ff. ' 94. Bitterauf. 397: vgl. Beck, 4 ff.; Le Für, 92. 95. Altmanu, 2 f.; Bastgen, 263 ff. 96. 1. r.. 266 ff.; Beck. 23 ff. 97. Bitterauf, 379. 98. Kon föderationsakte. 109 f.. Schreiben Napoleons an den Fürstprimas des Rheinbundes vom 11. Sept. 1806; zur Bedeutung des Protektors; Corres- poiidance, Tome XIII, 83 f. 99. Bitlerauf, 408 ff.; Konföderationsakte. 34 ff. Urkunde. Schmitz Grollen- bürg, der spätere Gesandte Liechtensteins beim Rheinbund, unterzeichnete diese Erklärung für Hohenzollern-Hechingen und das Gesamthaus Hohen- '/ollem. 100. Winkopp, Heft I, 44 ff.; Treitschke, 235; Beck, 8.
	        

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