- 38 - Dazu kam noch ein Weiteres: Die Normen, nach denen die Volksvertreter ihre Amtshandlungen vornahmen, enthielt der Lands- braueh.62 Mann kann ihn als Zusammenfassung alter, lokaler Ge- wohnheitsrechte bezeichnen. Er war in mancher Hinsicht veraltet und etwelche Unklarheiten in ihm verursachten kostspielige Pro- zesse, sodass sich die fürstlichen Beamten über missbräuchliche Deu- tung des Landsibrauches beklagten.63 Es ist jedoch unrichtig, die Festlichkeiten, die im Zusammen- hang mit den Wahlen und Gerichtssitzungen der Volksbehörden standen, als Grund für die Ausrottung der alten Gewohnheiten zu bezeichnen.64 Gerne werden Misstände, gerade was diese Zeit be- trifft, um den Aufbruch des Neuen zu rechtfertigen, mit einem Ge- fühl von Befriedigung wie ein bunter Teppich ausgebreitet. Aber die tiefsten Gründe, die zu einem Absinken der alten Einrichtungen in Liechtenstein massgebend beitrugen, liegen zum Teil weit zurück und nicht bloss in den erwähnten Mängeln. Ob die Misstände nicht vielmehr Auswirkungen einer viel tieferen Ursache sind? Man könnte an die Aushöhlung der alten Verfassung durch den Abso- lutismus denken,65 der nur noch die alte Form, in der die Volks- rechte gelegen waren, zurückliess. Schon bei einem Vergleich des Inhaltsverzeichnisses eines vorabsolutistischen Landsbrauches66 mit dem Landsbrauch vom Jahre 179467 erkennen wir die grosse Lücke: Beim Landsbrauch von 1794 fehlt das Malefizgericht. Die tiefen Eingriffe des Absolutismus in die Landammanuverfassung legten ihr einen, tödlichen Keim ins Mark. Der kräftigste Anstoss zum Um- sturz musste von aussen kommen. Die französische Invasion steht an erster Stelle. 62. Schädler, Rechtsgewohnheiten, 39 ff. 63. LRA. AR. Fasz. I Matr. 13, Schreiben Menzingers, 19. Dez. 1801. 64. Vgl. In der Maur, Johann, 176 f.; In der Maur stütze sich ganz auf die Darlegungen des Landvogtes Schuppler, besonders anf den Bericht Schupp- lers vom 27. Juli 1809. LRA. SR. Fasz. L 3, 346/pol. 65. Vgl. Liechtenst. Regesten, 133 f.; Feger, 96 f. 66. Ehemaliges Exemplar des Pfarrarchives Bendern (1682). 67. Schädler, Rechtsgewohnheiten, 43; Landsbrauch, 1794, Nr. 10/28 ff.; Origi- nal, LRA.