Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— -28 — des Gerichtes einzuholen, «um die Unterthanen und Gerichten» ihren alten Herkommen «nicht zu kränken».105 Am 4. Okt. 1800 wurde dann' der vom Oberamte bestellte Richter endgültig ent- lassen:106 Fürst'Alois stand fest zu den überkommenen Gewohnhei- ten und Rechten des Volkes. . Die Besetzung der Geschworenen-Stellen wurde in der Herr- schaft Schellenberg «auf Anlangen» des amtierenden Landammannes, «nach althergebrachter Übung» in Anwesenheit des Landvogtes, des Landammannes, des Gerichtes, des Landweibels, des Landschreibers und "des herrschaftlichen Jägers, alljährlich anfangs August vorge- nommen.107 Im allgemeinen kann festgehalten werden, dass die rechtsge- schichtliche Entwicklung des Fürstentums au6 zwei Quellen ent- sprungen ist: Die Obrigkeit, begünstigt durch die Entwicklung, die zur Ausbildung des Territorialstaates führte, erhielt ihre Rechts- saine durch kaiserliche Verfügungen; das Volk konnte sich auf ur- alte Gewohnheitsrechte berufen, deren Ursprung sich in einem un- aufgehellten Dunkel verliert, die aber zu Ende des 18. Jahrhunderts in tiefer Dichte und reichem Masse im Bewusstsein des Volkes lebten.108 Die Macht der Geschichte und die Ehrfurcht vor der Vergan- genheit schufen aus der Tradition ein Gesetz, dem sich der Bauer beugte, wohlwissend, dass Überlieferung eine Forderung der Kultur, wie der Kirche ist. So zeigte das Volk auch im politischen Geschehen eine konservative Haltung. Nicht dass sich etwa die politischen Ver- hältnisse in Liechtenstein vor 1800 durch ihre Besonderheit ausge- zeichnet hätten! Die Abhängigkeit des liechtensteinischen staatlichen Lebens von vorarlbergischen Verhältnissen ist offensichtlich und sie kommt schon darin zum Ausdruck, dass z. B. die Erbordnung des Blurnenegger Landsbrauches gleichen Wortlautes ist wie die Liech- 105. LRA. AR. Fasz. XXII 23 Matr. 1, Bericht Menzingers, 30. April 1800. 106. 1. c, Entlassungsschreiben, 4. Okt. 1800. 107. 1. c, verschiedene Akten, Matr. 4. Vgl. G. Matt, Geschichte der Matt, Zug 1939, IV. Bd. 216 ff. 108. Protokolle 1793 ff.
	        

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