Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 27 — dings geriet im 18. Jahrhundert diese Gewohnheit in der. oberen Landschaft in Verfall: hier legte die Nachbarschaft dem Oberamte den Dreiervorschlag vor und übte wachsam für sich dieses Recht aus,95 während in. der Herrschaft Schellenberg das Vorschlagsrecht noch in der Kompetenz des Gerichtes lag.96 In der Gewohnheit der ehemaligen Grafschaft Vaduz liegt zweifellos ein Element, das die allmähliche Verselbständigung der alten Nachbarschaft97 und ihre Entwicklung zur Gemeinde — im Inhalt und Umfang des neuen Wortsinnes — im Verbände der Gerichtsgemeinde vage andeutet. Wie sehr selbst unmittelbar vor dem Sturze der Landammanu- institution die Einwohner mit beispielloser Zähigkeit an ihren alten Rechten hingen, beweist ein in der Herrschaft Scbellenberg ausge fochtener Streit wegen der Wahl eines Richters. Als das Oberamt 1799 keinen von den drei vorgeschlagenen Richtern als tauglich be- funden hatte, mit der Begründung, man benötige in Kriegszeilen für das Richteramt einen tüchtigen Mann, da durchgingen Landvogt • • i*-11 Landammann gemeinsam «alle Subjekte am Schellenberg» und fanden, «dass unter allen llnterlhaneii . . . kein einziger hiezu an- ständig wäre».98 Das Amt sebzte nun aus eigenem Ermessen einen Richter ein, der im Dreiervorschlag des Gerichtes nicht genannt worden war.99 Ein lebhafter Protest des Gerichtes war die Folge davon.10" Die Nachbarschaft Schellenberg hätte dagegen gerne den vom Oberamte vorgeschlagenen Kandidaten angenommen.101 Damit stand Nachbarschaft gegen Gericht und Gericht gegen Landvogt. Schliesslich trat der vom Oberamte ernannte Richter zurück,102 und nur auf widerrechtlichen Befehl des Oberamtes hin erhielt die Nachbarschaft eine Behörde.103 Das Gericht wandte sich an den Fürsten,104 der dem Landvogt befahl, erneut einen Dreiervorschlag 95. HK. Wien L 2 — 3, 3, Bericht Menzingers, 24. Dez. 1799. 96. LRA. AR. Fasz. XXII 23. Matr. 1, verschiedene Akten. 97. KB. 256, 403 f. 98. LRA. AR. Fasz. XXII 23. Matr. 1, Bericht Menzingers, 9. Nov. 1799. 99. 1. c. 100. 1. c, Aktum, 19. Nov. 1799; siehe Konferenzprotokolle 1799 ff. 101. LRA. AR. Fasz. XXII 23, Matr. 1, Aktum, 29. Nov. 1799; 1. Dez. 1799. 102. 1. c., Aktum, 23. Nov. 1799 103. 1. c., Schreiben Menzingers, 29. Nov. 1799. 104. HK. Wien L 2 — 3, 3, Bericht Menzingers, 24. Dez. 1799.
	        

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