— 183 — Rhein. Im Tostnerriet existierte zu jener Zeit noch der Egelsee. Auch sind heute nicht mehr vorhandene Gebäude zu finden, wie z.B. Bad Vogelsang in Triesen, eine Kapelle St. Anna in Balzers, herr- schaftliche Mühlen in MühlehoLz, Ziegelstadl in Nendeln, Scbinder- hof in Schaanwald u.a.m. Von der verschwundenen Kapelle St. Anna in der Balzner-Au kannten wir wohl noch die exakten Bau- maße, den genauen Standort hingegen schon nicht mehr. Die Kol- leffel-Karte gibt nun hierüber wieder sicheren Aufschluss. Auch dem Flurnamenforscher gibt dieses Blatt allerhand in- teressante Probleme auf (z. B. Schneckengarten in Vaduz, Stenzen- graben in Schaan u.a.m.). Die Karte gibt aber auch guten Aufschluss über die damaligen Weganlagen und den Bestand an Weinbergen. Der Verlauf des Zaunes im Schaaner Bovel, der das uneinge- schränkte Privateigentum von denjenigen Gelbieten trennte, die mit dem sogenannten Trieb- und Trattrecht belastet waren, ist hier prä- zis und meines Wissen« einmalig auf einer Landkarte festgehalten. Das sollen nur einige Hinweise auf den Karteninhalt sein. Im Weiteren habe ich mich bemüht, möglichst alles zusammen- zutragen, was über die Entstehung und das weitere Schicksal dieses Blattes irgendwie Aufschluss gibt. Hw. H. Pfarresignat Tscbugmell verdanke ich die Mitteilung, dass im fürstlichen Hausarchiv fol- gender auf diese Karte bezughabender Vermerk vorhanden sei: «Nach deme Herr Obrist Lieutenant von Kohleffel zu aufer- nehmung der ganzen Gegend, und Laage dieses Reichs-Fürsten- thumbs den 27. octobi .3 dahier eingetroffen, und wehrend seinem Hierseyn, einen Plan, worinen die hiesige Oerther, nebst denen Gränzen, besonders gegen dem Rheinstrohm angezeigt worden, ver- fertigt, welcher von Ihme nachher Wien überschic'kht wurde; alss seynd vermög bochfürstl. Canzley-rescripti de dato Wien 19. 9.-bris 1756 Nr. 62 nicht nur die mitgebrachte Botten, sonder auch vermög anderweithen bochfürstl. Canzley-rescripti de dato 11. X-bris 1756 Nr. 63 die Verpflegung gedachten Herrn Obrist Lieutenant mit seinen Leuten aus denen Rendten abzuraichen und demselben, 60- wohl seine hieher — als auch reiss-Kösten zu bezahlen, welche sämtliche Kosten dann ohne die gnädigst verhaissene discretion, sag anliegender Berechnung Nr. 62 sich belauften auf 936 gülden 53 + er 3.»