Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 170 Sch In ss wort Die politische Entwicklung Liechtensteins in den Jahren 1800 — 1815 mochte wohl gezwungener Massen die eingeschlagenen Wege gegangen sein, befrieden konnte sie die Untertanen nicht. Allzudeutlich stand dem Gewinn der Souveränität und der abso- luten Regierungsgewalt des Fürsten der Verlust der Volksrechte gegenüber. Diese schroffe politische Wirklichkeit erhielt ihren tie- feren geistesgeschichtlichen Sinn aus der diametral entgegengesetzten Auffassung von der Verteilung der Macht im Staate. Aber die Sicherung der Souveränität verzehrte die politischen und wirtschaft- lichen Kräfte, sodass der Zusammenbruch der absolutistischen Ord- nung nicht ausblieb. Die landständische Verfassung von 18181 be- zeugte den Bankrott jener Staatslehre in Liechtenstein, und ein Jahr vorher, als das Volk mit dem Hungertode rang, war die wirt- schaftliche Katastrophe offenbar geworden. Doch erkennt man bei der Ausklammerung des Zufälligen die, grundlegende Bedeutung dieser Jahre. Die Aussenpolitik der fol- genden Jahrzehnte wurde durch die Souveränität des Fürstentums bestimmt. In Frankfurt bildete Liechtenstein als souveräner Staat mit einigen Kleinstaaten zusammen die 16. Kurie.2 Im Jahre 1852 wurde mit Österreich ein Zollvertrag geschlossen. So kam das 1*0. Jahrhundert. Bewegter als die Aussenpolitik gestaltete sich das innenpoli- tische Leben. Die allgemeinen Unruhen von 18303 und 1848 Hessen Liechtenstein nicht unberührt. Berechtigte Forderungen und freche Empörung wirbelten wild durcheinander. Schliesslich kennzeichnen jene Jahre ilic Vermehrung der Volksrechte und die Abschaffung der Feudallasten. 1. Verfassung veröffentlicht, JB. (1905) 213 ff. 2. KB. 576. 3. Schädler, Entwicklung 37 ff.
	        

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