— 169 — Fürsten nicht immer ungetrübt gebliehen zu sein. Metternich war persönlich mit den Friedensbedingungen von Wien (1809) so, wie sie Fürst Johann von Napoleon erwirkt hatte,'7 nicht einverstanden. Es waren scheinbar harte Worte gefallen.78 Als 1813 Metternich in den Mittelpunkt der Weltpolitik trat, zeigte sich Fürst Johann ge- genüber dem Minister aufmerksam.79 So kam jener Vertrag zustande, worin der österreichische Kaiser die Souveränität Liechtensteins anerkannte. Dabei lag es durchaus im Plane Metternichs, den ehe- maligen Fürsten des Rheinbundes die Selbständigkeit zu belassen.80 Die Unabhängigkeit der Rheinbundstaaten nahm die Lösung der deutschen Verfassungsfrage vorweg; schliesslich bestimmte der I. Pariser Friede: «Die Staaten Deutschlands werden unabhängig seyn und durch ein föderatives Band uniert werden.»81 Liechtenstein ist noch der einzige ehemalige Rheinbundstaat, der seine Souveränität bis heute bewahrt hat. Die vertragsmäßigen Zusicherungen der Souveränität des Fürstentums im Zusammenhang mit den Abmachungen von Treplitz und den Verträgen mit Öster- reich, Russland und Preussen, waren für Liechtenstein von grösster Bedeutung: in aussenpolitisch gesicherter Stellung konnte das Für- stentum den kommenden bewegten Zeiten entgegen sehen. 77. Gentz, Tagebücher, hg. v. K. A. Vernhagen v. Ense, Leipzig, 1861, 151. 78. Srbik, 121. 79. Vgl. HHSTA., Kleinere Betreffe, dipl. Korrespondenz, 6a, Liechtenstein 1806— 1840, Fürst an Metternich, 29. Dez. 1813. 80. Srbik, 194 f. 81. Zachariä, 174.