Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 160 — unter den Verbündeten zu tragen hatte,17 was die wirtschaftliche'' Kräfte des Fürstentums weit überstieg.18 Eine Reise Schupplers nach Süddeutschland zur Einholung näherer Erkundigungen befrei- te das Fürstentum nicht von den Forderungen.19 Schliesslich wurde die bedeutende Lieferung vom Fürsten allein bestritten.20 Erstaunt schrieb Freiherr von Stein, «dass der Fürst in zur Ehre gereichender Art» die Lebensmittel bezahlt habe. Fürst Johann wies jedoch dar- auf hin, dass die Forderungen der Alliierten bei der Unfruchtbar- keit des Fürstentums zu gross seien; er habe die Abgaben nur «zur Bezeugung . . . des guten Willens» geleistet.21 Die-politischen Verhältnisse erforderten die Ernennung eines neuen Gesandten bei den Alliierten. Die Wahl des Fürsten fiel auf Engelbert Floret, Ritter des Leopoldordens.22 Johann I. war be- müht, sein Land aus dem zerfallenen Rheinbund sicher in das Lager der Alliierten zu bringen und zugleich die durch den Rheinbund er- langte Souveränität zu sichern. Doch stand der Fürst nicht mehr . in jener überaus einflussreichen Stellung, wie wenige Jahre zuvor.23 Es ist deshalb verständlich, dass Fürst Johann einen den alliierten Höfen angenehmen Gesandten, «der in den K. K. Hof lagern immer» anwesend war, ernannte, und der nicht, wie Schmitz Grollenburg, allein schon durch seine Person, an die sklavische Vergangenheit im Rheinbund erinnerte. Der neue Gesandte schloss mit den Alli- ierten eine Reihe von Verträgen,, die für das Fürstentum von grosser Bedeutung wurden. Vom 7. Dezember 1813 datiert ein Vertrag mit dem Kaiser von Österreich.24 Danach entsagte der Fürst in aller Form dem Rhein- bund,23 gelobte mit allen Mitteln die Unabhängigkeit Deutschlands 17. Krones, 242. 18. LRA. SR. Fasz. L 5, Schuppler an Floret, 12. Dez. 1813. 19. 1. c, mehrere Akten, Nov. und Dez. 1813. 20. IIHSTA., Kleinere Betreffe, dipl. Korrespondenz, 6a, Liechtenstein 1806 — 1840. Stein an Floret, 12. Jan. 1814. 21. 1. c, Fürst an Metternich, 29. Dez. 1813, 22 1. c, Fürst an Floret, 26. Nov. 1813. 23. Vgl. Srbik, 186. 24. LRA. SR. Fasz. C 4, Kopie des Vertrages, 7. Dez. 1813. 23. Art. I.
	        

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