Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 159 — Nocli zögerten die Fürsten des Rheinbundes, offen als Napo- leons Feinde zu gelten. Es folgte die berühmte Unterredung Met- ternichs mit Napoleon im Palais Marcolini in Dresden, dann der Kongress in Prag.9 Am 27. Juni 1813 versprach Österreich gegen Na- poleon das Schwert zu ziehen.1" Von überragender Bedeutung wurde für Liechtenstein der Vertrag von Treplitz vom 9. Sept. 1813, da den Rheiribundfürsten, gemäss diesem Abkommen, die Souveränität zugesichert wurde.11 Im Vertrag von Ried (8. Okt. 1813) gelang es Metternich mit seiner brillanten diplomatischen Kunst, Bayern ins alliierte Lager zu ziehen.12 Es kam zur Völkerschlacht bei Leipzig13 (19. Okt. 1813). Die Tage des Rheinbundes waren gezählt.14 Nun stand Liechtenstein nichts mehr im Weg, endgültig mit dem Rheinbund zu brechen. Am 10. Nov. 1813 wurde dem Oberamt befohlen, die Zahlungen für das Kontingent gänzlich einzustellen.1' Die Hofkanzlisten schrieben dem Landvogt: «Auch hat seine Durch- laucht bereits das Fürstentum Liechtenstein unter allerhöchsten Schutz seiner Majestät mittels eigenhändigem Schreiben an seine Durchlaucht den Staatsminister. Herrn Fürst von Metternich, ge- stellt und auch den Schutz der Krone Bayerns bei der hiesigen kö- niglichen Gesandtschaft nachsuchen lassen.»"' Damit begann die neue Aera von Militärverträgen mit den .damit zusammenhängenden politischen Konsequenzen. Schon im November 1813 kam. ehe Verträge geschlossen wor- den waren, ein Schreiben an den Fürsten zwecks Lieferung von Lebensmitteln an die alliierten Armeen im Betrage von 10 000 fl. Entschlossen setzte sich Schuppler gegen die grossen Forderungen zur Wehr, zumal Liechtenstein einen sechzigstel der Requisition 9. Srliik. 159 ff. 10. I. 159. 11. Trcilsrhke. 490 f. 12. I. 196 f. 13. Schnabel I. 523 ff. 14. Zachariä. 172. 15. I.HA. SR. Fasz. C I, 240/pol.. Grnlleiihurj: an Sehuppler. 25. Okt. 1813. Oer Gesandle riet Sehuppler schon am 25. Okt. 1813. die 
Zahlungen am Nassau einzustellen. 16. I. e.. 260/pol.. Hofkanzlei an das Oheramt. 10. Nov. 1813.
	        

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