Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 155 — fehl, dass die Zahlungen für tlie napoleonischen Söldner einsetzen iniissten. Damit begannen für Liechtenstein Jahre schwerster finan- zieller Opfer. Oft zweifelte der harte Landvogt, ob es noch möglich wäre, die Zahlungen aus dem verarmten Fürstentum herauszubrin- gen: «Es ist vielleicht das ärmste Land, das es in der Welt geben mag.»,,,' Die Korrespondenz über die Angelegenheiten des Kontingentes ist enorm; Nachträge mussten erledigt, Irrtümer aufgeklärt, Unklar- heiten bereinigt werden. Fast vier Jahre verstrichen unter diesen Umständen, bis am 24. Februar 1813 das Oberamt die Geldtribute einstellte.67 Die eben behandelten Verträge sollten aber nicht ohne Nach- spiel in Vergessenheit geraten. Wohl ruhte die ganze Angelegenheit mehr als drei Jahre lang, bis die nassauische Regierung eine Nach- forderung für das in Spanien zum grossen Teil aufgeriebene oder in Gefangenschaft geratene gemeinsame Truppenkontingent stellte. Ein langwieriger Streit zwischen Nassau und Liechtenstein war die Folge der Forderung. Liechtenstein schloss sich in diesem Kon- flikt der hohenzollerisch-hechingischen Regierung an, die sich eben- falls von Nassau überfordert fühlte:68 im Zusammenschluss glaubten die kleinen Verbündeten, sich eher gegen die Forderungen Nassaus durchsetzen zu können. Mutmassungen wurden mit Vermutungen, Argumente mit Gegenbehauptungen widerlegt. Liechtenstein lehnte die Nachzahlung von über 5000 fl. ab. Erst durch Vermittlung des ehemaligen Gesandten Liechtensteins beim Rheinbunde, Schmitz Grollenburg, wurde dem Konflikt im Jahre 1821 ein Ende bereitet.63 Nassau Hess 
!/H der geforderten Summe nach. 66. LRA. SR. Fasz. Ct. ad 226/pol., Schuppler an den Gesandten. 6. April 1809. 67. 1. e., ad 230/pol., Bericht Schupplers. 24. Febr. 1813. 68. 1. i'.. 276/pol.. Abschrift einer Antwort der Hohenzollerisch-Sigmariugischcn Regierung an Nassau, 14. Okt. 1817. 69. I. c, 195/pol.. Hofkanzlei an Schuppler, 1. Juli 1817. Die Hofkanzlei In- fahl dem Landvogt, sich in dieser Angelegenheit an die Hohenzolleriseh- Sigmariiigische Regierung anzuschliessen; I. c,. 172/pol. Hofkauzlei an Schuppler, 11. Juni 1821. Die Hofkanzlei befahl, auf den von Hobenzollern ausgearbeiteten Kompromiss einzugehen. Liechtenstein mussle noch 3128 fl. 27 kr. an Nassau zahlen.
	        

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