Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 151 — öffentlichen Meinung sind die Folgen der meisten militärischen Aufgebote, ganz besonders dann, wenn sie gegen den Willen des Volkes geschehen. Wie ungern man die Zahlungen für die gestellten Truppen beglich, erhellt aus manchem Schreiben der fürstlichen Hofkanzlei in Wien. Immer wieder wurde auf die «bestehende Not- wendigkeit» hingewiesen, aber man tröstete sich mit dem Opium falscher Hoffnungen, und wiederholt kehrten in den' offiziellen Schreiben Ausdrücke wieder, die einen «allgemeinen Frieden» her- beiwünschten.34 In zuvorkommender Weise schoss der Fürst das nö- tige Geld zur Deckung der Kriegslasten vor, um dadurch die genaue Einhaltung der vertraglichen Pflichten zu gewährleisten. Der Ge- sandte Liechtensteins überwies jeweils -die Gelder an Nassau. Er hatte auch im Namen des Fürsten die Verhandlungen geführt. Der Vertrag sollte jedoch nur für kurze Zeit gelten, da er nach dem Frieden von Tilsit (7. u. 9. Juli 1807) erlosch.35 Indessen forderte Bacher im Jahr 1808 vom Fürsten die schleunige Stellung von zwei jungen Leuten zum französischen Mi- titärfuhrwesen.3" Der überraschte Gesandte Schmitz Grollenburg empfahl dem Fürsten, dem Befehl nachzukommen.37 Die nun eingetretene Ruhepause im Weltgeschehen sollte aber nur von kurzer Dauer sein. In Spanien stiessen Napoleons Erobe- rungspläne (1808) auf zähesten Widerstand. Frankreich brauchte wieder Truppen. 2. Vertrag mit Nassau von 1809 Schon in der zweiten Hälfte des Jahres 1808 trat der liechten- steinische Gesandte mit Schütz von Holzhausen, dem Vertreter des Herzogs von Nassau, in Verhandlung mit dem Ziel, für das Fürsten- tum Liechtenstein einen Vertrag zu erwirken, der in den Gruud- zügen dem vom Jahre 1806 ähneln sollte.38 Es wurde ein Abkom- U. LRA. SR. Fasz. C 1. Hofkanzlei an das Oberarm, 21. Okt. 1806. 35. Art. XXIV des Vertrages bestimmte, dass der Vertrag drei Monate nach Friedensschluss erlosch. 36. HK. Wien L 2 — 3, 37, Bacher an den Gesandten, 22. April 1808. 37. 1. c, L 2 — 3, 51, Gesandter an den Fürsten, 28. April 1808. 38. LRA. SR. Fasz. C 1. vgl. Begleitschreiben zu den Militärverträgen. 16. April 1809.
	        

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