Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 147 — aL« neue politische Iileen. Die Aussenpolitik Liechtensteins scheint ihre Rechtfertigung aus der Souveränität, aus dem Bewusstsein der eigenen Schwäche, aus der günstigen geographischen Lage und end- lich aus dem Ansehen der fürstlichen Familie erhalten zu haben. Liechtenstein war durch die Rheinbundakte ein souveräner Staat geworden," und Napoleon anerkannte ihn als solchen. Auch die Alliierten bestätigten die Souveränität.' In den Verträgen, die das Fürstentum mit andern staatsrechtlich gleichgestellten Staaten schloss, offenharte sich seine Souveränität deutlich. Als zweites richtung-gebendes Element der liechtensteinischen Aussenpolitik darf das Bewusstsein der Kleinheit und der Schwäche gelten. Liechtenstein zählte um 1813 nur 5797 Einwohner.8 Nicht nur bevölkerungsmässig, sondern auch wirtschaftlich war das Für- stentum bedeutungslos. Es wurde keine Grossmacht durch reiche Bodenschätze zur Besetzung des Ländchens verlockt; Liechtenstein war sehr arm.9 Nicht zu übersehen *in der Betrachtung der Aussenpolitik ist • die geographische Lage des Landes. Ihr verdankt das Fürstentum vieles. Die Süd- und Westgrenze zu einem grossen Teil von der neu- tralen Schweiz umgeben, bedingte eine gewisse politische Stabilität. Das Fürstentum konnte oft nur Zeuge einer raschen weltpolitischen Entwicklung sein. Wäre Liechtenstein irgendwo in Deutschland oder Österreich gelegen, hätten Mediatisierungen, das Streben nach na- tionaler Einheit, Revolution und Kriege das Sonderdasein des klei- nen Landes wohl längst ausgewischt. Es kann angenommen werden, dass die Schweiz und die «gutnachbarlichen Beziehungen», wie es immer wieder hiess, wenn offizielle Schreiben zwischen den beiden Ländern ausgetauscht wurden, zum Grossteil den Fortbestand des Fürstentums sicherten. 6. In fler Maur, Gründung, 32. 7. Srbik, 195 f.; HHSTA., Kleinere Betreffe, dipl. Korrespondenz, 6a, Liech- tenstein 1806 — 1840, mehrere Schreiben vom 29. Dez. 1813. 8. I. c, Schuppler an Floret, 3. Dez. 1813. 9. 1. c; näheren Aufschluss über die wirtschaftliche Lage Liechtensteins gibt auch die LBS. Nr. 1 ff.
	        

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