Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— IIB — Januar 1809 wurde Gebhard Schädler auf Grund der «boygebrach- ten Zeugnisse und seiner Kenntnisse und Erfahrungen» die Land- schafts- und Wundarztstelle gegeben. Sein Gehalt wurde «gegen die Pflichten 'bewilligt, dass der Arzt nicht nur der fürstlichen Diener- schaft, sondern auch der armen Klasse der Unterthanen den ärzt- lichen Beistand unentgeltlich leiste und für jede Gemeinde eine Hebamme zum Beystand der Gebärenden abrichte, auch bey ein- tretenden Viehkrankheiten mit Rath und Hilfe den Bedrängten.bey- springe».145 Der Landarzt Hess sich nun in Vaduz nieder, wo ihm auf fürstliche Kosten eine Wohnung zur Verfügung gestellt wurde. Die Anstellung eines ausgebildeten Arztes muss als ein grosser Fortschritt gewertet werden, zumal 1803 eine Krankheit mit seu- chenartigem Charakter die Bevölkerung in Not brachte.146 Der Aus- bruch des «Gallenfiebers» in Italien (1804) halte auch auf Liechten- stein, 'das als Durchgangsland für die nach Süddeutschland führen- den Handelsstrassen von nicht geringer Bedeutung war, nachteilige Wirkungen: der 'schwäbische Kreis ordnete Schutzmassiiahmen und Sperrung der Grenzen an.147 Und der Bauernchronist Helbert schrieb darüber: «In Italien herrscht das Gallenfieber so stark, dass täglich 30 — 40 Personen sterben und ganze Dörfer entvölkert sind. Aller Orten werden Pässe gesperrt. Sogar in der Herrschaft Liech- tenstein wurden Rh ein wachen aufgestellt, nämlich 80 Mann Tiroler- sebützen.»148 Menzinger bereiteten die erwähnten Wachttruppen in der Folge erhebliche Schwierigkeiten, da dem Fürstentum die Verpflegung dieses K. K. Militärs zur drückenden Last wurde.140 Der Gesundheit des Volkes drohten nicht nur Seuchen, sondern das tief im Volkstum verwurzelte Vertrauen auf medizinische Di- lettanten und Wunderärzte musste teuer, oft mit dem Leben bezahlt werden. Die Obrigkeit bemühte sich, diesen Verbrechern das Hand- 145. 1. c, Fasz. Alte Norm., 75/pol., Hofkanzlci an Sehuppler 16. .Tan. 1809. Das jährliche Honorar für den Landschaftsarzt belief sich auf 200 fl., davon kamen 150 fl. aus dem Steuerfonds. 50 fl. aus dem fürstlichen Camerali. 146. 1. <;., AR. Fasz. XXV 26, Oberamt an den Fürsten, 18. Aug. 1803. 147. 1. c, Gedrucktes Zirkular, 20. Dez. 1804. 148. Helbert, 120. 149. LRA. AR. Fasz. XXV 26. Menzinger au das Militärkommando in Feldkiri Ii. 3. .lau. 1805.
	        

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