Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

I— 113, — des» bewerkstelligt werden.119 Durch den Erlass wurde der ge- nossenschaftliche Charakter der Nachbarschaft grösstenteils ver- nichtet. Die Gemeinden sträubten sich vergebens gegen den obrigkeit- lichen Willen. So gelangten 1810 die Bürger der Gemeinde Balzers an den Fürsten mit der Bitte, von der Aufteilung des Gemeinde- bodens abzusehen. Der Landvogt, wegen des Gesuches empört, er- klärte, Gewalttätigkeit sei ohnehin die zweite Natur der Liechten- steiner; die hassenswerte Eigenschaft finde in der Schweiz Nahrung, weil die fürstlichen Untertanen «ununterbrochen jene Freiheit, die ihre Nachbaren gemessen, anstreben oder affektieren».120 Das Ge- such- wurde abgewiesen. Die Gemeinide widersetzte sich trotzdem dem oberamtlichen Befehl. Der Landvogt beorderte darauf vier Po- lizeisoldaten auf Kosten der Gemeinde nach Balzers.121 Alsdann wurden einige Anstalten getroffen, um den Forderungen der Obrig- keit nachzukommen. Im allgemeinen aber blieb es beim Versprechen. Es kam das Frühjahr 1811, nichts geschah. Der Landvogt mahnte, drohte und warnte. Neuerlich wurde die Gemeinde mit Exekution belegt. Die Vermessungsbeamten fanden keine Unterstützung. Die Bürger leisteten passiven Widersland. Schliesslich mussten sich die Riohter der Gemeinde herbeilassen und den Vermessungsbeamten helfen. Die Drohungen des Landvogtes wurden immer massiver, so- dass die Bürger versprachen, dem. Befehl des Oberamtes nachzu- kommen. Schuppler glaubte; aber anstatt mit der Aufteilung des Gemeindelbodens zu beginnen, gelangten sie mit einem neuen Gesuch an den Fürsten. Das Katze- und Mausspiel schien kein Ende zu neh- men, bis die erneute Ablehnung des Gesuches im Jahre 1812 dem Treiben ein Ende setzte und das Oberamt «amtliche Schärfe» ge- brauchte. Parallel zur Einführung des Grundbuches verliefen die Bemü- hungen der Obrigkeit, Gewerbe und Industrie zu fördern. Klar sah der Landvogt in seiner Antrittsrede das Fehlen jeglicher gewerb- licher Betätigung. Die Bauern Liechtensteins rängen der Erde den 119. Art. IV, DI. 204 f. 120. LRA. SR. Fasz. B6, 77/pol., Begleitschreiben des Landvogtes zum Gesuch der Gemeinde Balzers, 2. März 1810. 121. 1. c., 454/pol., Landvogt an Balzers, 20. Dez. 1810. 8
	        

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