Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1951) (51)

- 216 - schon mit Pfählen angezeigten Stellen, welche in einem Zwischen- raum von 140 Klafter von einander entfernt sind, in vollkommen gleichförmig geraden Linien fortgeführt werden.» Die Ausdrücke «Trachter» und «Trachterwuhre» wiederholen sich in dem Vertragstexte noch mehrmals. Im Geometeramt in Vaduz kam mir letzthin der Originalplan für dieses Trachterwuhr in die Hände, der ganz einwandfrei die damalige Situation und die Trachterform des neu zu erstellenden Wuhres zeigt.1) Dieser Plan hat eine Grösse von 66 X 47 cm und ist von David Anton Stedelin im Jahre 1791 verfertigt und auf der Rückseite durch die beidseitigen Vertreter gesiegelt und unterzeichnet. Das beigefügte Bild zeigt nur einen kleinen Ausschnitt dieses maßstäb- lichen Risses, der den Rheinverlauf von unserer südlichen Staats- grenze bis zur Vaduzer Wuhrgrenze wiedergibt. ') Auf diesen Plan wurde im Punkt 5 des Übereinkomnuss mit folgenden Worten Bezug genommen: „ . . . Zugleich aber auch der Hochgeachte Herr Ehrenge- sandte Stedelin vom hochlübl. Stand Schweitz sich gütig erbetten lassen, als ein Kunstverständiger zwei gleiche geomettrische Risse zu verfertigen, worin alle Stellen der Marken, Hintermarken der zu machen verabkommener Wuhrung deut- lich verzeichnet sind, damit man sich zu all künftigen Zeiten zu beeden Theilen des nähern erleuchten und ersehen könne." Es scheint dass Hochw. Herr Prälat J. B. Hüchel dieses Dokument bei der Abfassung der Geschichte der Pfarrei Triesen nicht zur Verfügung hatte.
	        

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