Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1950) (50)

— 252 Dann erst kam es zur Vermittlung. Die von Schellenberg icaren der Ansicht, dass die fraglichen Güter von ihrem Vater als Pfand verkauft worden seien und sie. als Erben das Pfand nun losen könnten. Der Graf aber entgegnete, dass rr die Lehen längst ersessen habe. Siehe Näheres bei Hüchel, Jahrbuch 7 (1907) Geschichte der Herren von Schellenberg, S. 98 ff. 1 von. Sulz, schwäbisches Grafengeschlecht aus dem Schivarzwald. das von 1508, bezw. 1510 — 1613 auch über Vaduz regierte. 2 Waldburg, Feste im Württemberg. Oberamt Ravensburg. Die Truchsestca von Waldburg kamen 1455 auch in den Besitz der ehemals den Grafen von Vaduz gehörenden Herrschaft Nüziders-Sonnenberg im Walgau; s. Ulmer, Burgen und Edelsitze Vorarlbergs und Liechtensteins, S. 201. 3 Heinrich IV. von Montfort-Tettnang, erw. 
1353 — f 1408, Sohn Wil- helms II. zu Tettnang. Dieser Heinrich hatte bei der Teilung von 1354 Tettnang, Langenargen, Rotenfels und Scherr erhalten. Er war der Be- gründer der Linie Tettnang und Rotenfels zu Immenstadt. Er hinterliess die Söhne Heinrich V., Wilhelm V. und Hugo IX. Wilhelm V. kam 1412 zeitweise in den Besitz der Herrschaft Alt- und Neuschellenberg am Eschnerberg. Wilhelms V. Söhne Ulrich V. zu Tettnang und Hugo XIII. zu Argen gerieten über die ehem. schellenbergischen Güter zu Wasser- burg und Hegi 1459 —1461 in einen grossen Prozess mit dem Kloster St. Gallen; S. Nr. 45. 4 Tettnang, Württemberg. 5 Markwart IV. von Schellenberg-Wasserburg, Sohn Markwarts III; vgl. Stammtafel bei Büchel, Jahrbuch 7 (1907) S. 92. 6 Wasserburg am Bodensee, im bayr. Bez.-Amt Lindau. 7 Eglolf V. von Sahellenberg-Wasserburg; s. Stammtafel bei Büchel a. a. O. 82. Waldsee, 1398 März 19. Graf Rudolf von Sulz1 und die beigegebenen Schiedleute verweisen den Grafen hainrichen von montfort, herren zü tettnang2 / uff ainem tail vnd uff dem andern taill her Eglin vnd märcken von schellenberg ge- brüder wegen eines Streits um ein Gut zu Wasserburg und den Hof zu Hegi an Abt Kuno von St. Gallen als den Lehensherrn des Gutes. Abschrift (B1) im Stiftsarchiv St. Gallen, Rubrik XIII, fasc. 3 (wenig später). Papierblatt zu 4 Seiten ä 22 X 31 cm. Gotische Kurive. Wasserzeichen: Ochsenkopf. Unsere Urkunde ist oben auf S. 1 überschrieben: Nach Crists ge-
	        

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