Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 80 — den, köstlichen Speisen und Tränkhe, Confect, Zuckerwerk, Ge- würz, süesse Weine, Malvasier, Pricmzer Veltliner und dergleichen, das dem gemeinen Mann zue großen Unstatten und Verderben hülst" bei Strafe verboten. Man soll nicht mehr „als 4 gekochte Speisen, nebst Käs und Obst geben." Von Bettlern, Gartknechten und Zigeunern. Ausländische deutsche oder welsche Bettler und Land- streicher soll man an „Gränzen und Passen nit ein- oder durch- lnssen". Kommen dennoch welche herein, so sollen sie ausge- wiesen werden. Kommen die nämlichen dessenungeachtet zum zweiten Mal, so sind sie gefänglich einzuziehen und zu strafen. Arme „presthafte" Bettler, die gegen Nacht von außen kommen und von der hiesigen Ordnung nichts wissen, dürfen eine Nacht, aber nicht länger, beherbergt werden. Für inländ- ische arme Leute, die sich wegen Alters, Krankheiten oder Ge- brechlichkeiten nicht ohne Almosen erhalten können, haben die Gemeinden zu sorgen. Da aber „die Spend nit so viel Ein- kommen hat", so soll alle Sonntag durch den Prediger der Armen auf der Kcmzel gedacht und durch den „Spendmeister" eine Sammelschüssel aufgestellt werden. Der Ertrag ist dann unter die Armen auszuteilen. Das Almosengeben wird als Christenpflicht bezeichnet, weil „Gott uns die Armen hoch an- befiehlt und einem Jeden sein ausgelegt Almosen zehenfeltig ersetzen wird". Wenn jedoch in einer Gemeinde sehr viele arme Leute wären, so soll ihnen erlaubt sein, auch in anderen Dör- fern zu bettlen. Rüstigen, arbeitsfähigen armen Leuten ist das Betteln verboten, dieselben sollen zur Arbeit verhalten werden. „Gartknechte 2) oder herrenlose Knechte" sollen im Lande nicht geduldet werden, „es were dann ein abgedankter Knecht", der keine Zehrung hat oder krank ist, dem mag jeder ein Al- mosen geben. Wenn Gartknechte bei der Ausweisung Wider- stand leisten, oder sonst die Leute durch hochmütiges „Drängen )̂ Brianza, eine Landschaft zwischen Como und Monza, das „lom- bardische Paradies", ein fruchtbares Hügelland mit reichen Rebenpflanz- ungen. -) Gartknechte sind die aus dem Dienst entlassenen Landsknechte, „gartende" d. h. umherschweifende Knechte genannt. Dieselben zogen in zahlreichen Rotten umher, quartierten sich bei den Bauern ein und be- gingen die gröbsten Ausschreitungen.
	        

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