Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 78 — kette und andere Schenkuugen werden bei 3 Pfund Strafe verboten. Von Toten mäh lern. Siebenten, Dreißigsten uud Jahrzeiten. ! Um dem vorhandenen Mißbrauch, bei der Beerdigung, dem siebenten, dreißigsten und bei den Jahrtägen „mit großen überflüssig Unkosten — den ganzen Erben nit zue geringem Nachtheil — Totenmähler und Ladschaftcn zu halten", zu be- gegnen, werden derartige Getage strengstens bei Strafe von 10 Pfund Pfennig verboten. Nur den Priestern und Ver- wandten, welche von auswärts kommen, dars eine „bescheiden- liche Mahlzeit" verabreicht oder das Geld dafür gegeben werden. Von Kirch weihen. „Dieweil bishero bei den Kürch- tagen eine grausame Unordnung geführt und nit allein ein Großes verzehrt, sondern auch durch solche Föllerei und andere Leichtfertigkeit auch Schandt und Laster begangen" wurden, sollen diejenigen, welche Kirchtag halten, uicht mehr als 6 bis 8 Personen einladen. Die Mahlzeit darf höchstens aus 4 Ge- richten bestehen, wobei dann „als Nnchtrncht etwan ein Sulz, Kichleu, Milch, Ops, Käs, oder dergleichen aufgestellt" werden kann. „Darbei dürfen sie auf das allerlengst anderthalb oder zwo Stundt sizen, nachmals mögen sie ein Weil spazieren gehen und gegen Abend, wann sich die Gäste wieder nach Haus be- geben, soll ihnen noch ein Trunkh mit überbliebner Speis" zukommen. Damit soll dem Unsug „unverschambter Gesellen", die ihren Verwandten „wohl auch bis aus den dritten Tag übcrlästig" sind, gesteuert werden. Die „Nnchkhürchtäge oder Nachkürchen" werden „ganz und gahr abgethan" und verboten. — Uebertretungen dieser Anordnungen werden mit 1 bis 10 Pfuud Pfennig gebüßt. Von der Fastn acht, Aschermittwoch, Mumm er ei und Ansingen. Weil „der gemeine Mann um die heilige Wennachten, neue Jahr, nm der heil. drey. König und Ostertag durch die Singer und Sternenbettler mächtig beschwert und überloffen werden", wird dieser „bishero eingewurzelte Mißbrauch" ab- geschafft und den Untertanen verboten, „dergleichen Faullenzern uud Sternenbettlern" etwas zu geben. „Doch soll hierdurch
	        

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