Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 57 — II. Ueber das alte Gerichtsverfahren. Die Gerichtsordnung, wie dieselbe schon im 16. Jahr- hundert in den beiden Landschaften Vaduz und Schellenberg bestand und sich ohne wesentliche Abänderung bis zum An- fange des 19. Jahrhunderts erhielt, schildert Kaiser,') wie folgt. „Jede der beiden Landschaften bildete ein eigenes Gericht. Die Gemeinden oder Dörfer, hatten wieder ihre besondere Dorf- oder Gemeindeordnung und ihre beson- deren Vorsteher. Die Spendvögte hatten das Armen- wesen zu besorgen, die Waldvögte beaufsichtigten die Ge- meindewaldungen, die Kirchenpfleger hatten das Kirchen- vermögen zu verwalten. Der Vorsteher des ganzen Ge- richts oder der Gesamtgemeinde war der Landammann. Alle 2 Jahre fand eine neue Wahl statt. Zu derselben versammelten sich alle, welche nicht ehr- und wehrlos waren und das 16. Jahr erreicht hatteu, in militärischer Ordnung, mit Ober- und Untergewehr, Trommler und Pfeiffer voran. Die Herrschaft schlug der Gerichtsgemeinde drei Männer vor, aus welchen sie denjenigen, der ihr gefiel, srei durch offenes Handmehr wählte. Sogleich nach der Wahl wurde der Landammann beeidigt uud ihm das Recht, über das Blut zu richten und andere Gerichte zu halten erteilt; auch wurden die Landsatzungen vorgelesen und von der anwesenden Gemeinde beschworen. Der abtretende Landammann legte Bericht über seine Ver- waltung und Rechnung ab. Das Gericht bestand aus 12 Richtern, sie waren lebenslänglich gewählt und zwar so, daß wenn ein Richter starb oder sein Amt niederlegte, der Herrschast vom 
Gericht selbst drei Männer vorge- schlagen wurden, aus denen sie den Tauglichsten wählen konnte. Den Gerichtsweibel bestellte und beeidigte die Herrschaft, sowie den Landschreiber, welcher in Rechts- Kaiser Geschichte des Furstent. Liechtenstein. S. 357. Eine inte- ressante Studie über „die geschichtliche Entwicklung der Vorarlbergischen Herrschaften und Gerichte" hat der bekannte Historiker Zösmair in dem vom vorarlb. Lehrerverein herausgegebenen „jungen Bürger" (Monats- hefte Nov. 1904 bis April 1905) veröffentlicht. Die Arbeit berührt auch Liechtenstein.
	        

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