Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 55 — Zauberei oder Gift nach dem Leben trachten; wenn „die Eltern ire gefangne Kinder in Gefenknuß und Banden verderben ließen"; „wann die Eltern einer frembden und im heiligen römischen Reich ohnzuleßlicher Religion wären". Diesen Bestimmungen folgt dann ein besonderer Abschnitt, in welchem die rechtmäßige Form der Testamente genau beschrieben und an der Hand einer Reihe von Beispielen erläutert wird. Es möge hier zur Kennzeichnung des damaligen Gebrauches die Form eines Testamentes zweier Eheleute, die einander zu Erben einsetzen, folgen: „Ich Thoman N. von N. aus der gräflichen Herr- fchaft N. und ich Anna N. sein eheliche Hausfrau bekhennen öffentlich mit diesem Brief, demnach wir betrachtet haben, das nichts gewissers dan der Todt, und hierwiderumb nichts ungewissers dann die uuemfliehliche Stundt des- selbigen, das wir darumben samethafst mit guoter zeitiger Vorbetrachtung, recht und redlich gesundes Leibs und guoter Vernunfft dise unsere Ordnung und letzten Willen gethan und gemacht haben. Ordnen, sezen und machen den auch in und mit Krafft dises Briess, wie solches nach Ordnung und Frayheit diser Herrschaft oder sonst in Rechten allerbest Krafft und Macht hat, haben soll, khan und mag. Also zu welcher Zeit Gott der Allmechtig über uns gebieten würde und wir mit Tod abgehen werden, so bevelchen wir unsere Seelen in sein Gnad uud Barm- herzigkeit und wellen, das unsere todte Körper nach christ- licher katholischer Ordnung zur Erden bestattet werden. Und ist darauf unser baider letzter Will und Mcnnung, wann unser eins, welches das ist, also mit Tod abge- gangen, daß alsdann das letst lebend under uns baiden in allen des Abgestorbenen Güter, sie seien liegend oder vahrend, nichts darvon ausgenommen, ein rechter Erb sey und bleiben soll, wie wir auch hiemit und in Kraft dies Briefs eins das andere wiffentlich und bester Form geerbt und zu Erben benent und gesezt haben wellen. Und wir Eheleute behalten uns hierin ganz vollkommen Macht und Gewalt, solch unsre Ordnung, Sazung uud leisten
	        

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