Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 33 führen, die mich dazn bewogen. Sie liegen in der Stelle, die ich hier bekleide und die mir keine längere Abwesenheit gestattet, ohne meine übernommene Pflicht zu verletzen. Hätte ich glau- ben können, daß meine Anwesenheit in Frankfurt meinem Heimathlande wesentliche Vortheile verschaffen könnte, so würde ich meine hiesige Stelle ohne weiters niedergelegt haben nnd> wäre derjenigen Pflicht gefolgt, die ich für die höhere gehalten hätte. Diese Ueberzeugung aber hatte ich nicht, und so hätte ein Schritt, wie der, den ich erwähnte, weder für das Land,, noch für mich ersprießliche Folgen gehabt." „Betrachte ich unsere Lage, unsere Verhältnisse genau, so finde ich, daß sie keineswegs so schlimm sind, als man selbe glauben macht. Was uns vorzüglich fehlt, das ist Muth und Vertrauen auf uns selbst, Vertrauen auf die göttliche Vorseh- ung. Wenn das Land auch klein, arm und verschuldet ist, so hat es doch auch wieder Hülfsquellen, und diese liegen in der Fruchtbarkeit des Landes uud in unserer eigenen Kraft." „Es hat bei seiner Kleinheit viele Uebelstände nicht, die große Länder drücken. Das Land erfreut sich einer glücklichen Ruhe, seine Bürger haben Gesetz und Ordnung und Recht ge- wissenhaft zu erhalten gesucht, was nach den Beispielen, die die anderen deutschen Länder vom Gegentheil geben, nichts Kleines ist. Es ist eine Ehre für alle, die in unserem Lande wohnen, daß der Sinn für Freiheit nicht ausgeartet ist in Zügellosigkeit und Gesetzlosigkeit." „Es steht jedem Bürger wohl an, seine Obrigkeit zu achten und ihren Anordnungen zu folgen; dadurch zeigt er,, daß er ein freier Mann ist. Nur wer gerecht gegen andere ist, hat auch von ihnen Gerechtigkeit zu erwarten." „Unsere Aufgabe muß sein, mitten in den Stürmen, die um uns toben, die Ruhe zu erhalten und nie von der Bahn des Rechts abzuweichen. Wo kein Gesetz und Recht geachtet ist, da ist Willkür, Gewalt uud Tyrannei." „Wir können unsern Zustand nicht wesentlich verbessern,, wenn wir nns an einen größern Staat anschließen, sobald uns das allgemeine deutsche Bürgerrecht und der freie Verkehr gesichert ist. Wir müssen trachten, nnser Glück uns selber zu verdanken; der geht immer am sichersten, der sich auf seine.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.