Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

212 Ich weiß aber, daß es keiner tun kann. Weil ich mir bcwnßt bin, alles was Recht ist, getau zu haben. Fürs dritte wollt Ihr, daß die Gemeinheiten sowie zu vor dnrch Mehrheit der Stimmen verteilt werden sollen. Dies wäre, wenn Euch das gestattet würde, von den übelsten Folgen und ein ewiger Zankapfel zu Uneinigkeiten, Die Gemeinheiten entreißt Euch ja niemand, sondern Seine Durchlaucht wollen mir den Besitz derselben durch die Zuteilung zu Eueren Häusern für alle Zukunft sichern, ein Gesetz, das Euch uud Euere Nachkömmlinge zum ewigen Danke an- spornen sollte, weil Ihr durch deu Besitz gesichert mehr Koste» auf die Kultur verwenden konnt uud sie nicht so, wie zuvor, einem bloßen Un- gefähr zu überlassen braucht. Wer wird sie wohl anders als Euere Kinder erbeu und wie könnt Ihr sagen, daß sie Enercn Nachkömm- lingen werden entrissen werden? Kann mir durch die Dauer meiner Amtsvcrwaltung ein einziger Fall dargetan werden, daß ich einem Fremden den Besitz eines Gutes gestattete? Habe ich nicht bei Bälzcrs, Eschen uud Ruggell dagegen gchandelr, und sogar durch die Gerichte veranlaßte Verkäufe eingestellt? Hier müssen mich meine Handlungen rechtfertigen, die noch im frischen Andenken grünen. Fürs vierte kann sich niemand über die bis nun beim Amte ge- pflogenen Abhandlungen beschweren; sie wurden immer mit Zuziehung einer Gerichtsperson abgetan, und wer anders als die Erben haben die Verlassenschaft überkommen? Verdient nicht eine Handlung, die beim Amte geschieht, mehr Glauben als eine andere, und ist wohl jemand aufzufinden, der durch selbe gekränkt worden wäre? Fürs fünfte habt Ihr Euch nicht durch die nene Form der Obli- gationen, sondern durch die Unvollkommenhcit der Kreditbüchcr und durch mehrfache Versetzung Enerer Güter um den Kredit gebracht, den wieder zu erlangen Seine Durchlaucht die Errichtung der Grundbücher anbefohlen haben, eine Anstatt, die Enere Rechte nnd die Rechte der Gläubiger sichert und nur von einen: Unwissenden getadelt werden kann. Fürs sechste beziehe ich mich ans die mannigfaltigen Äußerungen mehrerer Euerer Mitbürger, die die Vereinigung der Güter belobten; ich beziehe mich ans die wirklich zu Stande gebrachte Vereinigung bei den meisten Gemeinden, und nur Triescn und Balzers fachten hier das Fener der Unrnhe an, erstere, die besser als jede andere Gemeinde die Güter vereinigen kann und die letztere, die ohnehin am wenigsten zu vereinigen hat. Diese 2 Gemeinden sind die Ruhestörer; an ihnen könnt Ihr Euch halte«, wenn Ihr mit Gewalt Enerem Unglücke ent- gegen geht, Seme Durchlaucht werden von Ihren für das Wohl des Landes gefaßten Grnndsätzen für keinen Fall abweichen und sie entweder mit
	        

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