Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 201 — Der vom Fürsten Johann znm Nachfolger Schupplers') berufene Landvogt Peter Pokornu war nach dem Beispiele seines bedeutenderen Vorgängers bestens bestrebt, der Absicht des Fürsten gerecht zu werden und bewährte sich als ein sehr verwendbarer Beamter; der Posten kam ihm aber so wenig begehrenswert vor, daß er nicht lange nach Übernahme des- selben um Versetzung einschritt; zwar konnte dieser Bitte nicht sofort willfahrt werden, aber die wiederholte Erneuerung der- selben hatte zur Folge, daß der Fürst ihn „zum Beweise der Zufriedenheit mit seiner Dienstleistung" vom 1. Juli 1833 an zum Schloßhauptmann auf der Kammerherrschaft Troppau mit der Verpflichtung ernannte, daß er das dortige Zivilrichter- amt mitversehe. 2) Den Posten des Landvogts in Vaduz verlieh Fürst Jo- hann hierauf dem am 2. Dezember 1792 zu Vaduz geborenen k. k. Auditor Johann Michael Menzinger, dem Sohne des im Jahre 1808 pensionierten Landvogts Franz Xaver Menzinger; Grundbesitz zu jedem Hause, teils durch Gütervereinigung oder Arron- dierung". — Sehr gut gesagt! Also manche Neuerungen waren gut gemeint, d. h. die Mehrzahl war nicht gut gemeint. So sieht die einzige Anerkennung aus, die Kaiser dem segensreichen Wirken des Fürsten zollt. Wir können dieses Urteil Kaisers getrost dem Urteil unserer Leser 
über- lassen. Schuppler erwähnt in seinem Nersetzungsgesuche vom 25. April 1826, daß er ingesamt fast 30 Dienstjahre habe, er wird also im Jahre 1796 seine dienstliche Laufbahn begonnen haben; bei seiner Versetzung von Vaduz nach Butschowitz dürfte er anfangs oder Mitte der fünfziger Jahre gestanden sein, hatte daher die Zeit des kräftigsten Mannesalters tm Dienste des Landes zugebracht; am 11. Jänner 1833 starb er als Vorsteher der sstl. liechtenstein'schen Herrschaft Hohenstadt (Mähren) mit Hinterlassung einer Witwe nebst sechs unversorgten Kindern, von welchen das älteste 21, das jüngste 4 Jahre zählte; bei seinem Ableben hatte er 31 Dienstjahre im fstl. liechtenstein'schen Dienste vollstreckt, dürfte dem- nach 1801 oder 1802 aus einem anderen Dienste in den letzteren über- getreten sein. In den Einbegleitungen des Pensionsgesuches der Witwe Schupplers wird die „rühmliche" und „ausgezeichnete" Dienstleistung des Abgeschiedenen betont und wird ausdrücklich hervorgehoben, daß er allgemeine Achtung genoß und ein streng redlicher Mann war sowie daß der Dienst an diesem würdigen Beamten unstreitig viel verloren habe (Hofkanzleiakt Nr. 1216 Jahrg. 1833). 2) Erlaß der fstl. Hofkanzlei vom 26. März 1833 Nr. 2551. L. R. A.
	        

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