Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 199 — ist die Zahl der Streitigkeiten, die er mit praktischem Sinne schlichtete,') und groß ist auch die Zahl der Strafsälle, die er, gewiß nicht zu seinem Vergnügen, in der Eigenschaft als Richter 2) abhandelte; daß er es unter den mißlichen Umständen, wie sie zur Zeit seiner Amtsführung in Liechtenstein herrschten, gar vielen nicht recht tun konnte und es beim besten Willen mit manchem verdarb, ist selbstverständlich. Dennoch gelang es ihm, sich nach und nach beim Volke eine große Autorität zu ver- schaffen, deren Andenken auch heute noch vielfach lebendig ist. Die damalige Amtsführung war durch die Mangel- haftigkeit der Verkehrsmittel wesentlich behindert, Eisenbahn, Telegraph und Telephon waren noch nicht vorhanden, und bis ein Brief von Vaduz nach Wien, den eigentlichen Sitz der Re- gierung des Landes, und in die Hände des Fürsten, dem der Landvogt alle wichtigeren Angelegenheiten vortragen mußte, mit der Post gelangen konnte, vergiengen gewöhnlich 8 bis 14 Tage; der Fürst erledigte zwar die ihm unterbreiteten Geschästs- stücke mit militärischer Pünktlichkeit, dennoch kam es nicht gar so selten vor, daß die getroffenen Entscheidungen im Momente, als sie zur Kenntnis des Landvogts kamen, schon überholt waren, weil sich die Sachlage in der Zwischenzeit gänzlich geändert hatte. Die Unvollkommenheit der Verkehrsinstitutionen brachte es auch mit sich, daß der Landvogt fast ausschließlich auf den schwerfälligen schriftlichen Dienstweg angewiesen war und daß ihm die Gelegenheit sozusagen verschlossen blieb, in wichtigen Dingen eine mündliche Aussprache mit dem Fürsten oder der fürstlichen Hofkanzlei zn pflegen. 3) rücksichtslos angesehen werden; er war nur energisch, ohne aber ungerecht, nur streng, ohne hart zu sein. Der Gruudzug seines Wesens war unbe- dingte Pflichttreue, und wie er diese selbst bewährte, so verlangte er sie auch von anderen. i) Vgl. auch Büchel, S-. 89, 90 und 269. )̂ Eine Trennung der Verwaltung von der Justiz war damals unbekannt; sie ist in Liechtenstein erst 1871 durchgeführt worden. 3) Eine Beilage des mir vorliegenden, ausgezeichnet stilisierten Versetzungsgesuches Schupplers vom 25. April 1826 (Hoskanzleiakt Nr. 3141) läßt ersehen, daß Schuppler im Jahre 1812 in Wien war und daß ihm bei dieser Gelegenheit die besondere Anerkennung des Fürsten
	        

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