Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 194 — In den folgenden Jahren fanden die Ständeversamin- , lungen regelmäßig nur einmal und zwar in den letzten Tagen des Dezember statt. Es war allerdings ein ziemlich bescheidenes Maß politi- scher Rechte, das die ständischen Verfassungen in allen Ländern, in welchen sie eingeführt worden waren, gewährten, nichtsdesto weniger muß anerkannt werden, daß diese Verfassungen den Wert eines nicht zu überschätzenden Fortschrittes besaßen, indem sie den Sinn sür die öffentlichen Angelegenheiten weckten und einer weiteren Entwicklung zu jener Art von Einrichtungen vorarbeiteten, die heute als konstitutionelle bezeichnet werden; diese Bedeutung kann auch der ständische» Verfassung Liechten- steins keineswegs abgesprochen werden. Die Auslösung des deutschen Reiches hatte für das Fürstentun, Liechtenstein, wie aus allen anderen Gebieten, so auch auf dein Gebiete des Militärwesens nicht zu umgehende Folgen, die als Ergebnis weltgeschichtlicher Er- eignisse hingenommen werden mußten. Während Liechtenstein zum Reichsheere nur 5 Infanteristen und die Kosten eines halben Kavalleristen zu leisten hatte, wurde nach Gründung des Rheinbundes das vom Fürstentum zu stellende Kontingent auf 40 Mann festgesetzt; die persönliche Ableistung der Militär- pflicht wurde jedoch zunächst nicht gefordert, da der Fürst am 12. Oktober 1806 mit den herzoglich Nafsau'schen Häusern einen Relnitionsvertrag abgeschlossen hatte, nach welchem Nassau diese 40 Mann gegen eine jährliche Zahlung, die 1808 bei Erneuerung des Vertrages 
mit 9756 sl. bestimmt wurde, zu stellen uud zn bewaffnen hatte. Durch die im Jahre 1813 nach Zerfall des Rheinbundes ge- schlossenen Allianztraktate 
machten sich die betreffenden Souveräne verbindlich, das Doppelte der bestandenen Rheinbundskontingente nebst einer verhältnismäßigen Reserve aufzustellen und einen Landsturm zu organisieren; da eine Ausuahme von diesen all- gemeinen und grundsätzlichen Bestimmungen nicht erreichbar war, hatte Liechtenstein 40 Mann zur Linie, 40 Mann zur Landwehr und 20 Mann als Reserve zu stellen, was auch sogleich zu Anfang des Jahres 1814 geschah;') ebenso nahm Die Gemeinde Triefen, welche sich bei dieser Gelegenheit renitent zeigte, wurde mit S0 fl. bestraft. (L. R. A.)
	        

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