Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 193 — immer von dem Feldkircher Rentmeister abgegeben. Bei Schluß der Versammlung wurde über den Verlaus nnd das Ergebnis derselben ein Protokoll aufgenommen, welches von allen Ständen unterschrieben und jedesmal dem Fürsten vor- gelegt wurde. Der erste Landtag wurde Montag am 15. März 1819 ab- gehalten, das Ergebnis fand jedoch nicht die Zufriedenheit des Fürsten, da die Stände die als Beitrag zum Gehalte des Ge- sandten und als Kanzleihonorar für das Jnnsbrucker Appella- tiousgericht geforderten Snmmen von zusammen 1500 sl. nicht annehmeil wollten; es wurde daher auf den 1. Juni abermals eiii Landtag ausgeschrieben; hiebet wurde den Ständen ein im fürstlichen Auftrage verfaßtes Schreiben vorgelesen und ihnen in Erinnerung gebracht, daß der Fürst freiwillig auf eine Zivil- liste gänzlich verzichtet habe, daß er dem Lande bedeutende Vorschüsse für Militärzwecke unverzinslich gewährt habe, daß er sich mit kleinen Raten zur Abzahlung dieser Vorschüsse be- gnüge, daß er seine nach den früheren Verträgen steuerfreien Privatgüter im Lande der Besteuerung unterziehen lasse, daß die Kosten für die dritte Gerichtsinstanz geringer seien, als in irgend einem Bundesstaate, daß ihm endlich allein das Recht zu- stehe, die Besoldungen der Beamten (daher auch des Gesandten) zu bestimmen. Das Postulat wurde hierauf angenommen, gleichzeitig aber der Wunsch um Ermäßigung der für die zwei erwähnten Posten eingesetzten Summe von insgesamt 1500 fl. vorgebracht. Bei einer dritten Ständeuersammlnng, die am 27. Dezember des gleichen Jahres stattfand, wnrde den Ständen im Auftrage des Fürsten mitgeteilt, daß diesen Wünschen nicht entsprochen werden könne, weil es nicht in der Macht des Fürsten stehe, die mit Österreich getroffene und der Bundesversammlung mitgeteilte Vereinbarung über die Errichtung der 3. Gerichts- stelle für Liechtenstein einseitig zu modifizieren und weil eine wohlfeilere Gesandtschaft in Frankfurt nicht aufgestellt werden könne, iudem deren Aufstellung von der Einwilligung der übrigen 7 Fürsten der 16. Kurie abhänge, kein einziger Ge- sandter in Frankfurt so schlecht bezahlt sei, wie dieser und die angesetzte Summe von 1200 fl. der vom Fürsten wirklich aus- gelegten bei weitem nachstehe.
	        

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