Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 192 — Die Verhandlungen im Landtage gestalteten sich regel- mäßig — wenigstens äußerlich — recht einfach. Nach vorangegangenem Gottesdienste erschienen die Be- rufenen in dem zur Abhaltung des Landtages eingeräumten Lokale, wo der als landesfürstlicher Kommissär bestimmte Land- vogt an die Versammelten eine Ansprache hielt, in deren Laufe er die Bestimmungen der Verfassung vortrug uud -das ihm vom Fürsten verschlossen zugekommene, mit dessen eigen- händiger Unterschrift versehene „Postulat" angesichts der Ver- sammlung entsiegelte, zur Vorlesung brachte und näher erläuterte. Da eine eigentliche Debatte nicht vorgesehen war, wurde gewöhnlich sofort zur Abstimmung geschritten, die allerdings häufig zum Anlaß genommen wurde, verschiedene Wünsche vorzubringen, zu welchen dann der landesfürstliche Kommissär Stellung nehmen mußte. Die österreichischen Behörden hatten verlangt, daß dem jeweilig durch den leitenden Rentmeister vertretenen k. k. Rent- amte Feldkirch als dem Repräsentanten der in Liechtenstein gelegenen k. k. österreichischen Besitzungen der erste Platz unter den Landständen eingeräumt werde, und der Fürst hatte dies nach seiner ausdrücklichen Erklärung deshalb zugestanden, „nm einen Beweis ehrfurchtvoller Gesinnungen gegen den Aller- höchsten Hof abzulegen"; so wurde also die erste Stimme schaftsgcfülleu noch eine „standcsmäßige" Zivillistc geben könnte. Er über- sieht bei dieser Frage offenbar, daß die Bevölkerung außerhalb Liechten- steins überall und zwar auch in den demokratisch regierten Staaten zu den Repräscntationskosten des Staatsoberhauptes vcrhnltnis- mäßig herangezogen wird; wenn Kaiser weiter bekrittelt, daß der Fürst im Lande Dominikalgefüllo bezog, so geht er hiobei über die ihm doch sicher bekannte Tatsache hinweg, daß der Fürst nur solche Gefalle be- zog, welche seinerzeit als Privntrcchte von den Grafen von Hohenems erkauft worden waren oder zu denen er sonst ein Recht hatte und daß er einen beträchtlichen Teil diescrPrivatgefülle wieder für Landcs- zwccke verwendete. — Kaiser wirft (S. ölll) einen hämischen Seitenblick auf die „staatswirtschaftlichen Kenntnisse" der „Stciatsrcsormatoren" Hauer und Schuppler, weil einige Abgaben mäßig erhöht wurden, bleibt aber die Aufklärung schuldig, wie den gesteigerten Staatsbcdürfnisscn anders als durch Erschließung neuer staatlicher Einnahmsquelleu hätte entsprochen werden können. Seine abfällige, von Parteigeist erfüllte Kritik hat hier (S. 49ö bis ö04).gar keinen Boden, und seine Darstellung gewinnt stellenweise geradezu pamphletartigen Charakter.
	        

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