Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 180 — verlangten die Leute Sistierung angeordneter dringender Straßeubauten, Wiederherstellung der Landnmmannsinstitutiou, Erlaubnis, daß die durch Verfügung des Fürsten den einzelnen Häusern zugeteilten Allmeinden wie zuvor durch die Mehrheit der Stimmen verteilt werden, Abschaffung der neu eingeführten Norm für Abhandlung der Verlassenschaften, ferner Aufhebung des Grundbuches uud Sistierung des Gesetzes, womit die Grundvereinigung bis aus ein Flächenmaß von 400 Klaftern vorgeschrieben wurde, endlich Sistierung der Eintreibung rück- ständiger Steuer- und Abgabenreste. Der Landvogt, welcher auf die Vorbringung dieser Beschwerden gefaßt war, erteilte den Erschienenen sofort den bereits vorbereiteten Bescheid i). Die Kundgebung Schupplcrs verfehlte zunächst ihre Wirkung nicht. Die Leute gingen beruhigt auseinander und versprachen, ihre Gemeindeglieder eines Besseren zu belehren; dennoch wandten sich verschiedene Untertanen an den vorarlbergischen General- kommissär Dr. Anton Schneider, welchem die Leitung aller Zivil- und Militäropcrationen in Vorarlberg übertragen war; dieser zeigte nicht übel Lust, die Bewohner Liechtensteins zur Vereinigung mit ihm aufzurufen und fragte dieserwegen vorher bei Schuppler nn, welcher ihm jedoch das Vorhaben in taktvoller Weise ausredete; gleichzeitig erließ Schuppler eine nochmalige Warnung nnd wandte alles an, um die Vereini- gung der liechtensteinischen Untertanen mit dein Vorarlberger Landsturm zu hintertreiben. )̂ Als Schnppler am 17. Juli 1809 L. R. 
A. — Dieser Bescheid liegt dein Berichte SchupplerS vom 27. Juli 1809 Nr. 346/po>. bei. Wir bringen im Anhange unter L einen Abdruck dieses vou Kaiser (S. 502) als Proklamation bezeichneten Bescheides. Wird diese Kundgebung Schupplers als Ganzes uud in ihrem Zusammenhange aufgefaßt, so ergibt sich sofort eiu ganz anderer Ein- druck, als derjenige, den Kaiser mit seiner Wiedergabe einzelner aus dein Kontexte der Kundgebung hernnsgcrisscucr Stellen hervorzurufen beab- sichtigte. - Kaiser sagt (S. 492) selbst, daß sich die Gemeinden allem wider- setzten, was sie in ihren Vorurteilen und Gewohnheiten störte; er zitiert (S. 491) als Ausspruch eines für Liechtenstein wohlgesinnten Mannes, daß das Volk von den größten Vorurteilen eiugenvmincn war, unter- laßt es aber, diese richtigen Gesichtspunkte der Beurteilung des Wider- standes der Bevölkerung gegen die wohlwollenden Absichten des Fürsten zugrunde zu legen. -) L. R. A., Nr. 318/pol Jahrg. 1809.
	        

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