Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 179 — Grundbüchern vorschrieb, auszeichnende Erwähnung, weil durch dasselbe erst die Sicherheit des Privatbesitzes und der Kredit des Landmannes begründet und gehoben wurde; die Aulegung der Grundbücher und in Verbindung damit die Re- vidierung sämtlicher Kapitalbricfe zum Zwecke der Feststellung und Verzeichnung aller Hypothekarschulden war eine unter den damaligen verworrenen Besitz- und Schuldverhältnissen überaus mühevolle und schwierige Arbeit, um deren Durch- führung sich der unermüdliche Lcmdvogt Schuppler ein dau- erndes Verdienst erworben hat. Der enorme Fortschritt, der unter den damaligen Ver- hältnissen gemacht wurde, springt umsomehr in die Augen, wenn wir bedenken, daß das liechtensteinische Grundbuch schon seit fast 100 Jahren funktioniert und seinem Zwecke selbst jetzt noch genügt, während in den an Liechtenstein grenzenden schweizerischen Kantonen Graubünden und St. Gallen auch gegenwärtig noch kein eigentliches Grundbuch besteht und in bem benachbarten österreichischen Kronlande Vorarlberg erst vor kurzer Zeit mit der Errichtung eines Grundbuches an Stelle des unvollkommenen Verfachbuches begonnen wurde. — Es sollte nicht lange währen, bis Schuppler die Schwierig- keiten seiner Stellung recht unangenehm zu fühlen bekam. Während der kriegerischen Ereignisse, die im Jahre 1809 ihren Schauplatz in Tirol und Vorarlberg hatten, war es in Liechtenstein wegeil der neuen Ordnung der Dinge zu Unruhen gekommen, die von Triefen nnd Balzers ausgegangen waren. Am 9. Juni 1809 zog eine größere Anzahl von Bürgern dieser Gemeinden nach Vaduz, wo eine Gemeindeversammlung abgehalten wurde, welche den Beschluß faßte, sich an Vorarl- berg anzuschließen, wenn dem Begehren auf Wiederherstelluug der alten Zustände nicht stattgegeben würde; eine sogenannte Gcmeindedeputatiou wauderte darauf von Ort zu Ort nnd suchte die Leute zu beivegen, ihren Bestrebungen beizutreten; am 12. Juni 1809 versammelte sich ein zahlreicher Ausschuß aus jeder Gemeinde in der landesfürstlichen Taferne zu Vaduz, wo der Eschuer Nichter Johann Allgciuer ein Gesuch verfaßte, das am nämlichen Tage spät abends durch alle Richter des Landes dem Oberamte übergeben wurde. In diesem Gesuche
	        

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