Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 169 — den Gütern ganz beträchtlich, so daß der Fürst in die Lage kam, seinen Besitz durch Ankäufe erheblich zu vermehren. Zu den ersten Erwerbungen gehörte 1807 Schloß und Herrschaft Liechtenstein in Niederösterreich, der ursprüngliche, im Jahre 1375 in fremde Hände gelangte Stammsitz der öster- reichischen Linie des Hauses, ferner 1814 das Gut Liechtenstein in Steiermark, der Stammsitz der steirischen Linie des Ge- schlechtes; diese an die Geschichte des fürstlichen Hauses anknüpfen- den Erwerbungen sind bezeichnend für die Denkungsweise des Fürsten; ersuchte auch die Stammherrschast Nikolsburg, welche von 1249 bis 1560 dem Hause Liechtenstein gehört hatte, von dem Fürsten Dietrichstein wieder an sich zu bringen, was ihm aber nicht gelang. Die Herrschaft Liechtenstein in Niederösterreich, wie nicht minder die Herrschast Eisgrub in Mähren^) waren die Lieblings- sitze des Fürsten; diesen Herrschaften wendete er seine Haupt- fürsorge zu und verschönerte sie durch Bauten und Parkan- lagen in jeder Weise; insbesondere war die Umwandlung des sumpfigen Eisgruber Terrains in eine herrliche Gartenland- schaft sein Werk. Den größten Teil der neu angekauften Güter verwendete der Fürst zur Begründung von Majoraten für die drei Söhne Franz, Karl und Friedrich, welche dem erstgeborenen Sohne Alois gefolgt waren; so hat der Fürst also auch in dieser Hin- sicht seinem Namen in der Familiengeschichte Bedeutung und Dauer verliehen. Am 20. April 1836 verschied der Fürst im hohen Alter von nahezu 76 Jahren; ein Schlagfluß, hatte diesem inhalt- reichen Dasein ein Ziel gesetzt. Im Laufe einer 44jährigen ungetrübten Ehe waren dem Fürsten 13 Kinder erblüht, von welchen ihn 11, darunter alle 7 Söhne überlebten; 2) seine Gemahlin folgte ihm erst nach fast 12jährigem Witwenstande am 23. Februar 1848 im Tode. Kurze historische Daten über diese und andere Herrschaften finden sich bei Franz Kratzt, „Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtenstein'sche Güterbesitz" (7. Auflage, Brünn 1903). 2) Was Falke (Gesch. d. fstl. Hauses Liechtenstein, III. S. 336) in dieser Hinsicht erwähnt, ist nicht ganz klar. Er sagt nämlich, daß die
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.