Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

- 163 — Monarchie in kleine selbständige Staaten hinausliefen, von denen auch Fürst Johann einen erhalten würde. Der Fürst wies dieses Anbot weit von sich und erinnerte Napoleon da- ran, daß er gekommen sei, wegen des Friedens zu unterhan- deln, nicht aber solche Pläne anzuhören. Der dem Fürsten zugekommene Auftrag des Kaisers Franz, mit Napoleon Frie- densunterhandlungen zu pflegen, veranlaßte den an der Mög- lichkeit erfolgreichen Widerstandes verzweifelnden Erzherzog Karl, mit Napoleon am 12. Juli einen Waffenstillstand abzu- schließen, damit weiteres Blutvergießen vermieden werde. Die Bedingungen dieses Waffenstillstandes, durch den ein Drittel der Monarchie, ein Gebiet von 220,000 Quadrat- kilometern, in den Händen der Franzosen belassen wurde, waren so drückend, daß Kaiser Franz nur mit Mühe zur Bestätigung desselben zu bewegen war, indessen war an der Tatsache nichts mehr zu ändern. Am 16. Jnli hatte Fürst Johann in Schönbrunn eine ziveite Unterredung mit Napoleon, der sich diesesmal viel ent- gegenkommender zeigte; am 17. traf der Fürst im kaiserlichen Hoflager zu Komorn ein, um über das Ergebnis seiner Mission dem Kaiser Franz zu berichten. Am 19. Juli wurden Graf Metternich und General Graf Nugent von österreichischer Seite, sowie der Minister des Auswärtigen, Johann Graf Champagne, Herzog von Cadore, von französischer Seite zur Fortführung der Unterhandlungen bestimmt; Fürst Johann aber mußte sich vorläufig einige Erholung gönnen, denn die Strapazen des Feldzuges und die Aufregungen der letzten Zeit hatten ihm arg zugesetzt; dazu kam noch, daß die feindlichen Truppen in seinen Besitzungen rücksichtslos gehaust hatten, obwohl Na- poleon befohlen hatte, sie möglichst zn schonen. -) Der Abschluß des Waffenstillstandes hatte nicht nur den Rücktritt des Grasen Stadion und die Berrauung des Grafen (nachmaligen Fürsten) Klemens Metternich mit der Leitung 5), Falke, „Gesch. des fstl. Hauses Liechtenstein" III. S. 320, schreibt dein Fürsten den Abschluß des Waffenstillstandes zu, was nach Criste, S. 134 u. 13S gewiß unrichtig ist. -) Der vom Fürsten erlittene Schaden betrug schon damals ins- gesamt 3 Millionen Gulden und noch war das Weitere nicht abzusehen.
	        

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