Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1905) (5)

— 144 — stamentes an ihre Geschwisterte übernehmen, ebenso die 600 fl an den Schenken und an dcn von Rietheim nach dcm Tode des HauS Ulrich zu bezahlen. Die ihr versprochenen Korngülten aber, Witwensitz, Kraut- nnd Obstgarten, wie auch die Bcholzung sollen ihr, so lange sie ihren Witwcu- staud nicht verändert, jährlich zwischen Martini und Weih- nachten von den im Testament benannten Banern selbst in eigener Person in ihren Witwensitz geliefert werden. Ein solches svll auch künftig Diouys vvn S chellenberg bei den Untertanen bei Verlust seiner Erbrechte verschaffen zu lassen schuldig seiu. Der Erbnachfvlger svll auch dcr Witwe in ihrem Wit- wcnsitz nichts zn schaffen und zu gebieten haben. Sollte dic Witwc sich aber wieder verheiraten, dann sollen bcmcltc Früchte, Obst- und Krautgarten und Haus- laud samt der BeHolzung wieder zurückfallen. 6. In letzterem Falle svll sie gegen Erstattung vvn 2000 fl Kißlegg abtreten, Divnys aber schuldig sei», dicsc Summe ihr sicher zu stellen. Unterschrift des Hans Ulrich von Schellenberg zu Kiß- legg uud Waltershofcu. Vidimiertc Copie im Reichsarchiv in München. Schellenbcrg. Aktcn, ? 355. j8t>5 1597 April 12. Kißlcgg. Hans Ulrich schreibt an seinen Nesscn: Haus von Schellenberg zu Raudcgg und Arbvgast vvn Schellen- berg zu Randegg haben ihm mitgeteilt, wie er, der Nesse sich gegenüber dem genannten Hans v. Sch. über das von ihm er- richtete Testament ausgelassen habe gelegentlich der Hochzeit des Letzteren. Er schicke ihm deshalb das Original zn zur Einsicht, damit er sich tröste. Er solle bedenken, daß er jetzt nicht einmal einen eigenen Untcrschlauf habe. Sodann sinde er im Teilbriese seines Vaters, daß ihm, dem Onkel Hans Ulrich, des Vaters Teil an dcr Herrschast Kißlegg, Waltershosen, Haus und Rcbgartcu zu Ravenspurg mit aller Gerechtigkeit, Lehen und Eigentum, samt allen Beschwerden uud Auslosungen ihrer Schwestern für sein väterliches und mütterliches Erbe für frei ledig und los zuge- standen uud zugesalleu sei. Daraus gehe hervor, daß cr gegeu ihu uicht bloß wie ein Vetter, sondern wie ein Vater handle. Er ersucht ihu daher das ihm zugeschickte Exemplar seines Te- staments zn unterschreiben. Fürstl. Archiv Wolfegg Nr. 71. sMV
	        

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