Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1949) (49)

— 160 — Rudolf von Sargans verkünden auch öffentlich mit diesem Briefe, dass diese hievor geschriebenen Dinge alle geschehen sind mit un- serem Wissen, unserer Gunst und unserem Willen. Zu wahrer Be- urkundung haben wir wegen der ernstlichen iBitte unserer vorge- nannten Vettern unser eigenes Siegel an diesen Brief gehängt. Und wir, die vorgenannten Grafen Rudolf und Heinrich, gebrüder, ver- künden mit diesem Briefe öffentlich, alles was darin von uns ge- schrieben steht, stets zu halten und nimmer etwas dawider zu tun oder zu schaffen, weder heimlich noch öffentlich oder in irgend einer Weise. Wir erklären auch unsere Erben daran gebunden. Zu einer wahren Urkunde und zu grösserer Sicherheit, haben wir, die ohgeiianntcn Gebrüder, unsere eigenen Siegel an diesen Brief ge- hängt, der gegeben ward, da man von Gottes Geburt 1360 Jahre zählte, am Donnerstag nach Mariae Gehurt. Ah schrift in der Stiftsbibliothek St. Gallen, Cod. 629. Pap.-Band in 2", nun 15. und beginnenden 16. Jht.; 767 (770) Seiten. Der Band ist aus verschie- denen Codices zusammengestellt und stellt Gilg Tschudis Nachlass Nr. 105 dar. — - Unser Teil, der dritte, von S. 313 — 
332 enthält Kopien von Urkunden des 14. und 15. Jht., die Grafen von Werdenberg betreffend. Die Abschriften wurden in der 2. Hälfte des 15. Jht., spätestens im beginnenden 16. Jht. besorgt. Das späteste Stück bezieht sich auf das Jahr 1464. Die Schrift ist jünger als in Cod. 659, der Urkunden bis 1433 bringt. Die Sammlung wurde also nicht erst schlecht- hin im 16. Jht. angelegt, wie Scherrer, Verzeichnis der Handschriften der Stifts- bibliothek von St. Gallen (1875) S. 205 vermerkt. Sie ist nicht ein Werk Tschu- dis, sondern wurde von ihm bloss erworben. — Unsere Urkunde stellt das erste Stück der Sammlung dar und trägt die Ueberschrift: Der lipdings brieff, 1360. Die übergeschriebenen e und o sind oft nicht zu unterscheiden und gerne nur mit zwei übergesetzten Strichlein oder Pünktlein angedeutet. Die I-Punkte stehen bisweilen zu weit rechts, z.B. tinig statt ding. Die Unterstreichungen sind von dunklerer Tinte, aber doch alt. Regesten: Krüger, Die Grafen von Werdenberg, Reg. Nr. 377, in -Mitteilungen zur Vaterländ. Geschichte XXII (1887) mit falschem Datum «Aug. 22 (Donnerstag nach unser Frauentag)»: ebd. Reg. Nr. 1135 nur über Besiegelung und Genealogie, aber mit berichtigtem Datum I «.Sept. 10». Literatur: Krüger a. a. O., S. 311 mit Anm. 1; Genealogisches Hand- buch zur Schweizer Geschichte I (1900 — 1908) S. 203 f., Nr. 29 und 30 mit dem
	        

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